Urteil gegen Windkraft-Betrüger Holt ist rechtskräftig
Der 33-Jährige hatte mit Komplizen Rechte an erfundenen Windpark-Projekten verkauft. Drei Investoren gaben etwa 10 Millionen Euro.
Matthias Niehues | 15.05.2023
Der 33-Jährige hatte mit Komplizen Rechte an erfundenen Windpark-Projekten verkauft. Drei Investoren gaben etwa 10 Millionen Euro.
Matthias Niehues | 15.05.2023
Hendrik Holt muss für 7 Jahre und 6 Monate in Haft. Foto: dpa/Carstensen
Hendrik Holt muss für 7 Jahre und 6 Monate in Haft: Das Urteil gegen den 33-Jährigen ist seit Montag (15. Mai) rechtskräftig, wie das Landgericht Osnabrück mitteilt. Holt und dessen Bruder haben jetzt ihre Revision zurückgezogen, danach auch die Staatsanwaltschaft. Auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss deshalb nicht mehr gewartet werden. Bis vor rund einem Jahr mussten sich Holt, seine Mutter, seine Schwester, der Bruder sowie ein Geschäftspartner vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Osnabrück verantworten. Der Vorwurf: Sie sollen Windpark-Projekte frei erfunden und die Rechte daran an internationale Energiekonzerne verkauft haben. Etwa 10 Millionen Euro überwiesen die drei betroffenen Investoren für die nur in der Gedankenwelt vorhandenen Windräder. Der mittlerweile 33 Jahre alte Hendrik Holt und sein Geschäftspartner wurden zu Gesamtfreiheitstrafen von 7 Jahren und 6 Monaten und 7 Jahren verurteilt. Holts Bruder, seine Mutter und eine seiner Schwestern wurden ebenfalls verurteilt – zu Gefängnisstrafen zwischen 3 Jahren und 3 Jahren und 7 Monaten. Zwischenzeitlich musste sich Hendrik Holt erneut vor dem Landgericht veranworten. Während des Windkraftprozesses hatte Holt ausgesagt, den früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn persönlich getroffen zu haben, um einen Maskendeal zu Beginn der Corona-Pandemie einzufädeln. Mehr noch, Spahn habe ihm angeblich gesagt, dass bei dem Deal auch an ihn zu denken sei. Nach Aussage Spahns und Überzeugung des Gerichts hat es ein solches Treffen aber nie gegeben. Wegen Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens wurde hier Holt erneut verurteilt, zu 8 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Auch dieses Urteil in inzwischen rechtskräftig.
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