Elster geht und kommt neu geboren wieder
Die Finanzämter gehen online: Die Steuererklärung kann vollständig auf elektronischem Weg übermittelt werden.
Roland Kühn | 17.02.2020
Die Finanzämter gehen online: Die Steuererklärung kann vollständig auf elektronischem Weg übermittelt werden.
Roland Kühn | 17.02.2020

Der Service der Finanzbehörden im Internet wurde neu aufgestellt: Die Steuererklärungen werden künftig laut (von links) Claudia Kock, Markus Schlarmann und Silvia Klee in der Bearbeitung einfacher werden – für den Bürger wie auch das Finanzamt. Foto: Kühn
41000 Steuererklärungen von Arbeitnehmern nimmt das Finanzamt Vechta jährlich entgegen, erklärt die für diesen Bereich zuständige Sachgebietsleiterin Silvia Klee. Immer noch gehen rund ein Drittel davon in Papierform ein. „Wir könnten die Erklärungen insgesamt viel schneller bearbeiten – wenn das Papier nicht mehr wäre“, sagt Claudia Kock als Vertreterin der Amtsleitung, wohl wissend, dass es wohl noch eine ganze Zeit dauern wird, bis jeder Steuerbürger seine Erklärung digital abfasst und einreicht. Gemeinsam mit dem „Elster- Beauftragten“ und IT-Systemadministrator Markus Schlarmann stellten Kock und Klee jetzt Neuerungen im digitalen Serviceangebot der Finanzbehörden vor. Erste Schritte der Digitalisierung der Steuererklärung waren die Ämter mit den im Internet bereit gestellten kostenlosen Services „Mein Elster“ und „Elster Formular“ gegangen. Diese Angebote werden jetzt im Online-Finanzamt www.elster.de zusammengefasst. Das kostenlose Dienstleistungsportal bietet die Möglichkeit, ganz ohne Softwareinstallation über interaktive Webanwendungen viele Steuerformulare papierlos auszufüllen und sofort „abzugeben“. Eine elektronische Übermittlung ist auch weiter mithilfe anderer üblicher Steuersoftware-Produkte möglich. „Gerade für Steuerzahler, die eine eher unkomplizierte Erklärung abgeben, wird alles noch einfacher und schneller“, verspricht Klee. Die Finanzämter erhalten inzwischen zahlreiche Daten beispielsweise zum Lohn, zu Renten, zur Altersversorgung oder über Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf elektronischem Weg. Diese Daten muss der Steuerpflichtige nun nicht mehr selbst in die Einkommensteuererklärung eintragen, denn das Amt berücksichtigt sie automatisch. Auch die Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung 2019 wurden neu gestaltet. Da Daten vorhanden sind, müssen einige Felder, die farblich hervorgehoben sind, nicht mehr ausgefüllt werden. „Wenn keine zusätzlichen Anlagen erforderlich sind, ist man mit seiner Erklärung ganz schnell fertig“, erzählt Klee. Schnell und direkt ist die gänzlich elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung über „Mein Elster – Ihr Online- Finanzamt“. Die der Behörde vorliegenden Daten können über einen Bescheinigungsabruf in die eigene Steuererklärung übernommen werden. Die Erklärung kann dann nach Vervollständigung online an das Finanzamt übermittelt werden. Sogar die voraussichtliche Steuer kann automatisch berechnet, der Steuerbescheid überprüft werden. „Etwas Mühe macht die Nutzung des neuen Verfahrens eigentlich nur im ersten Jahr“, sagt Kock. In der Folge könne man viele Daten aus dem Vorjahr elektronisch übernehmen. Um das neue System nutzen zu können, muss sich der Steuerbürger allerdings registrieren lassen – schließlich ginge es um persönliche Daten und auch die Unterschrift, sagt Klee: „Das Ganze ist aber nicht schwieriger als andere Registrierungsvorgänge im Internet.“ Bis ein Konto freigeschaltet werden kann, dauert es rund zehn Tage, ergänzt Schlarmann, denn die Aktivierungsdaten gibt es ausschließlich per Post. Wer seine Steuererklärung bislang mit Elster Formular übermittelt hat, sollte bereits jetzt auf das Online-Finanzamt umsteigen, rät Kock. Elster Formular kann nur noch ein Mal, für die Steuererklärung 2019 verwendet werden, und wird dann abgeschaltet. Kock und Klee geben noch einen weiteren Hinweis im Zusammenhang mit der Steuererklärung 2019. Deren Bearbeitung werde in den Finanzämtern erst ab dem 16. März (Montag) beginnen können. Hintergrund ist, dass den Finanzämtern elektronisch übertragene Daten – etwa von den Arbeitgebern – auch vollständig vorliegen müssen. Die ersten Steuerbescheide werden frühestens Ende März versendet werden. Hat jemand seine Steuererklärung 2019 schon in Papierform abgegeben, erklärt Klee, kann das Finanzamt zurzeit keine Auskunft darüber geben, ob die Steuererklärung bei ihm vorliegt. Das sei ein „typisches Behördending“ gibt Klee zu, denn die Erklärungen müssten vorschriftsmäßig digitalisiert werden. Das bundeseinheitliche Scanprogramm stehe aber nicht vor Ende Februar zur Verfügung. Der E-Mail-Verkehr mit der niedersächsischen Steuerverwaltung ist wegen der Bedrohung durch die Schadsoftware „Emotet“ immer noch eingeschränkt. An die Steuerbehörden gerichtete Mails, die Microsoft-Office- Dokumente und/oder Hyperlinks enthalten, werden gesperrt und nicht weitergeleitet. Absender werden nicht benachrichtigt. Das Verfahren Elster ist nicht betroffen.Die digitalen Angebote für die Bürger bleiben weiterhin kostenlos
Steuern 2019 können erst ab dem 16. März bearbeitet werden
Info:
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