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Eigentümer haftet für Tonne im Verkehr

500 Euro Sachschaden entstand in der vergangenen Woche, als eine Autofahrerin mit einem Wertstoffbehälter kollidierte, der auf der Garreler Straße in Varrelbusch stand.

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Leichte Beute: Die „Gelbe Tonne“ bringt nicht sonderlich viel Gewicht auf die Waage. Ein kräftiger Windstoß oder der Sog des vorbeifahrenden Verkehrs kann den Behälter umreißen und auf die Fahrbahn schleudern. Foto: Thomas Vorwerk

Leichte Beute: Die „Gelbe Tonne“ bringt nicht sonderlich viel Gewicht auf die Waage. Ein kräftiger Windstoß oder der Sog des vorbeifahrenden Verkehrs kann den Behälter umreißen und auf die Fahrbahn schleudern. Foto: Thomas Vorwerk

Für Radfahrer und Fußgänger sind die Mülltonnen an den Abholtagen bisweilen ein Ärgernis und wer mit seinem Kinderwagen über den Bürgersteig schiebt, der wird zum Slalom-Spezialisten. Richtig unangenehm kann es aber werden, wenn plötzlich eine Autofahrerin an der Haustür klingelt und den Bewohnern erklärt, dass ihre Gelbe Tonne mitten auf der Fahrbahn steht und sie mit ihrem Wagen gerade kollidiert ist.

So geschehen in der vergangenen Woche an der Garreler Straße in Varrelbusch. Die Polizei beziffert den Sachschaden auf rund 500 Euro und erbittet Hinweise unter 04474/310. Die Beamten schließen nicht aus, dass die Tonne von einem Unbekannten auf die Fahrbahn geschoben wurde, nachdem sie vom Besitzer zur Abholung bereitgestellt wurde.

Im Fall der Fälle haftet die private Versicherung

Haftungsrechtlich bleibt es die Aufgabe des Eigentümers, auf den richtigen Stand der Tonne zu achten, erklärt Tobias Büssing, Geschäftsführer des Emsteker Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Nachfrage der Redaktion. Eine Haftpflichtversicherung kommt in der Regel für den entstanden Schaden auf. So weit möchten es die Hausbesitzer gar nicht kommen lassen. Gerne würden sie ihre Tonnen in die eigene Hofeinfahrt stellen, doch das wäre zu weit von der Straße entfernt, damit der Fahrer des Entsorgungsfahrzeugs die Ladung greifen kann, hatte man erfahren. Eine Nachfrage beim im Landkreis Cloppenburg zuständigen Unternehmen ergab, dass der optimale Abstand zum Fahrbahnrand gut einen Meter beträgt. Zwischen Hofeinfahrt, Radweg und Grünstreifen zur Straße sind es mehrere Meter.

Kein Unterschied zwischen Siedlung und Bundesstraße

Demzufolge ist also der Grünstreifen der richtige Platz, was die Anwohnerin an der Garreler Straße nicht verstehen kann. Zwischen Radweg und Fahrbahn ist ein Höhenunterschied von rund 30 Zentimetern. Entsprechend stehen die Tonnen grundsätzlich schräg oder auf dem Radweg. Der Sog von vorbeifahrenden Fahrzeugen oder eine Windböe genügen, um den Behälter umzureißen. Besonders bei der mit leichtem Verpackungsmaterial befüllten gelben Variante braucht es keinen großen Sturm.

Für den Landkreis Cloppenburg ist die Sache eindeutig. „Da in der Abfallbehälterabfuhr vorrangig Seitenladerfahrzeuge eingesetzt werden, müssen die Abfallbehälter mit der Deckel­öffnung zur Straße hin gerichtet sein. Der Abstand zum Straßenrand darf maximal 1,5 Meter betragen, damit gewährleistet ist, dass der ausgefahrene Greif­arm den Abfallbehälter erfasst“, schreibt Sascha Sebastian Rühl, Pressesprecher des Landkreises auf eine Anfrage der Redaktion. Dabei wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um eine Siedlungsstraße oder eine Bundesstraße handelt.

Nach der Leerung unverzüglich entfernen

„Grundsätzlich ist das Aufstellen von Mülltonnen zum Zweck der Abfuhr auf öffentlichen Geh- und Radwegen gestattet. Es handelt sich hier um den allgemein anerkannten sogenannten Anliegergebrauch. Zudem dient die Aufstellung der Abfallbehälter auch dem öffentlichen Interesse und Zweck, nämlich der geordneten Abfallentsorgung.“ Die Tonnen sollten rechtzeitig an ihren Platz gestellt werden „vor Beginn des Abfuhrtages“, aber nach der Leerung auch unverzüglich wieder entfernt werden.

Das Ganze soll „so schonend wie möglich stattfinden, damit Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden“.

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