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Duo wütet bei Dammer Polizei und greift die Beamten an

Nach einem Biss in die Wade eines Polizisten müssen eine 25-Jährige und ein 35-Jähriger Geldstrafen zahlen. Das Oldenburger Landgericht bestätigt damit ein erstes Urteil.

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Archivfoto: M. Niehues

Archivfoto: M. Niehues

Mit unglaublichen Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte musste sich am Donnerstag das Oldenburger Landgericht beschäftigen. Angeklagt wegen tätlichen Angriffs waren eine 25-jährige Frau aus Damme und ein 35-jähriger Mann. Das Duo soll am Tattag auf der Polizeidienststelle in Damme 3 Polizistinnen und einen Polizisten massiv angegriffen und verletzt haben.

Die Frau muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro zahlen, der Mann in Höhe von 1500 Euro. Damit bestätigte das Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz ein früheres Urteil des Amtsgerichts in Vechta. Die Berufungen der beiden Angeklagten gegen das Amtsgerichts-Urteil wurden verworfen. Am Morgen des Tattages hatte der 35-Jährige beim Arbeitsamt in Damme randaliert und eine Scheibe eingetreten. Offenkundig hatte er deswegen ein schlechtes Gewissen gehabt und war zur Dammer Polizei gegangen, um den Vorfall zu melden.

Ein normales Gespräch soll mit dem 35-Jährigen nicht möglich gewesen sein

Doch ein normales Gespräch mit ihm soll nicht möglich gewesen sein. Der 35-Jährige soll sich äußerst aggressiv gezeigt haben. Schließlich wurde er gebeten, die Dienststelle wieder zu verlassen. Eine Polizistin und ein Polizist hatten ihn nach draußen begleitet. Dabei sah der Polizist, dass das Handy des Angeklagten eingeschaltet war. Es wurde vermutet, dass der Angeklagte die Aktion auf der Dienststelle gefilmt hatte. Deswegen sollte der 35-Jährige sein Handy herausgeben. Doch der schlug um sich. 2 weitere Polizistinnen kamen hinzu, der Angeklagte griff alle an und verletzte alle 4 Polizisten.

Die 25-Jährige eilte herbei, ergriff den Feststellungen zufolge die Beine des Polizisten und biss sich in dessen Wade fest. Mit einem wuchtigen Faustschlag auf den Kopf der Frau konnte sich der Polizist befreien. Unter anderem wegen des Faustschlages waren Ermittlungen gegen den Polizisten eingeleitet worden, die wieder eingestellt wurden, weil der Polizist in Notwehr gehandelt hatte.

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