Seit Mitternacht gilt im Landkreis Cloppenburg, die weitere und schärfere Corona-Maßnahmen vorsieht, als bei Warnstufe 1 in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorgesehen. Das sind die Punkte der Allgemeinverfügung, die zunächst bis einschließlich 22. Dezember gelten soll:
- 2G-Plus bei Veranstaltungen in Innenräumen bei über 100 Teilnehmern - und generell in Clubs, Diskos und Shisha-Bars: Ab Samstag ist dann nur noch der Zutritt für Geimpfte und Genesene erlaubt, wenn sie eine tagesaktuellen negativen Coronatest vorzeigen können. Von dieser kreisweiten Regelung sind Unter-18-Jährige und Personen, die aus medizinischen Gründen befreit sind, ausgenommen.
- Veranstaltungen mit über 250 Teilnehmern müssen zuvor bei der Kreisverwaltung beantragt werden und dürfen nur nach Genehmigung stattfinden.
- Sitzen in einem beruflich genutzten Kraftfahrzeug mehr als fünf Personen gilt dann wieder Maskenpflicht.
- Bei religiösen Veranstaltungen jeglicher Art (dazu zählen auch Gottesdienste) in Innenräumen ist der Zutritt nur noch nach der 3G-Regel erlaubt.
Davon unabhängig gelten die Regeln der Corona-Warnstufe 1, die bereits für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen ausgerufen wurde:
- Bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt die 2G-Regel. Unter freiem Himmel ist weiterhin 3G möglich. Auch bei privaten Treffen gilt dann: Bei über 25 Teilnehmern gilt drinnen 2G und draußen 3G.
- In der Gastronomie gilt drinnen 2G, draußen 3G. Drinnen gilt wieder die Maskenpflicht, sobald der Sitzplatz verlassen wird.
- Auf Weihnachtsmärkten gilt die Maskenpflicht. Zugang drinnen und draußen nur mit 2G.
- Bei körpernahen Dienstleistungen, Beherbergungen und auf Sportanlagen gilt die 2G-Regel (unter freiem Himmel 3G). Für Mitarbeiter gilt unabhängig die bundesweite Gesetzgebung zur 3G-Regel am Arbeitsplatz.
Ein Übersicht der einzelnen Regeln in den jeweiligen Warnstufen können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.