Der Strafbefehl ist oft auch ein Vorteil
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Wer gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt, geht unter Umständen das Risiko einer höheren Bestrafung ein.
Klaus Esslinger | 17.11.2024
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Wer gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt, geht unter Umständen das Risiko einer höheren Bestrafung ein.
Klaus Esslinger | 17.11.2024

Der Strafbefehl ist ein Instrument der Justiz, um die zahlreichen Fälle täglicher Kleinkriminalität schnell und effizient abzuarbeiten. Er ermöglicht es, ohne eine öffentliche Hauptverhandlung ein Urteil zu verhängen. Das wurde in den letzten Tagen im Gericht wieder deutlich. Gegen einen vom Gericht erlassenen Strafbefehl kann der Beschuldigte Einspruch einlegen. Der Einspruch muss binnen 2 Wochen ab Zustellung des Strafbefehls beim Amtsgericht eingelegt werden. Das Strafbefehlsverfahren ist ein beschleunigtes Verfahren vor dem Amtsgericht, in dem ohne Hauptverhandlung eine Entscheidung getroffen wird. Dieses hat für den Beschuldigten Vor- und Nachteile. Mir sind auch Einsprüche bekannt, die zu Freisprüchen führten. Wer gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt, geht unter Umständen das Risiko einer höheren Bestrafung ein. Gegen das Urteil des Amtsrichters kann der Verurteilte die normalen Rechtsmittel, also die Berufung, einlegen. Er kann aber auch den Einspruch zurücknehmen, wie es oft auch passiert. Der Strafbefehl steht, soweit gegen ihn nicht rechtzeitig Einspruch erhoben wurde, einem rechtskräftigen Urteil gleich. Es handelt sich somit um eine vollstreckbare Entscheidung. Die in der Praxis am häufigsten ausgesprochene Rechtsfolge ist die Geldstrafe, die bis zu 360 Tagessätzen, bei Tatmehrheit bis zu 720 Tagessätzen betragen kann. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich dabei nach dem Nettoeinkommen des Beschuldigten. Dabei wird das Nettoeinkommen durch 30 geteilt. Wer wenig verdient ist gut dran, wer mehr verdient bezeichnet sein Einkommen in der Regel mit „Ist geregelt“. Auch wenn das Mittel der Wahl im Regelfall die Geldstrafe sein wird, so geht es doch gerade in Straßenverkehrssachen häufig um die Entziehung der Fahrerlaubnis die grundsätzlich mit der Einschränkung zulässig ist, dass die Sperre nicht mehr als 2 Jahre betragen darf. Die Geldstrafe im Strafbefehl wird in Tagessätzen verhängt.Tagessatz richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Beschuldigten
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