Der Koch kam mit dem „Hackebeilchen“
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Ein Koch, der seinen Mitbewohner mit einem Hackebeil bedrohte, landete vor Gericht.
Klaus Esslinger | 29.12.2024
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Ein Koch, der seinen Mitbewohner mit einem Hackebeil bedrohte, landete vor Gericht.
Klaus Esslinger | 29.12.2024

Ob der 45-jährige serbische Koch in seine Heimat zurückkehrt oder ob er hier bleibt und weiter als Koch arbeitet und in einem Obdachlosenhaus in Fladderlohausen wohnt, ist noch offen. Zunächst hat er eine Geldstrafe von 1500 Euro zu zahlen, die er laut Urteil vom Strafgericht des Amtsgerichts in Vechta wegen Bedrohung erhielt. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Trunkenheit am Steuer hat er auch schon Vorstrafen auf seinem Konto – und jetzt die Geschichte mit dem Hackebeil aus der Küche gegen einen Mitbewohner. „Der Koch entschuldigte sich, der Kontrahent nahm die Entschuldigung an, gab das geliehene Geld zurück und alles war, nicht alles, aber das meiste war wieder gut.“ Am 5. Juni 2024, der Koch hatte getrunken, war sauer, weil ein Mitbewohner sich von ihm 55 Euro geliehen und nicht zurückgezahlt hatte. Das passte dem Serben überhaupt nicht, er nahm sich aus der Küche ein Hackebeil und bedrohte damit seinen Mitbewohner. Natürlich gab es auch Bedrohungssprüche und der Bedrohte wagte sich nicht aus der Wohnung. Ein Familienmitglied rief die Polizei. Die kam und nahm den Angeklagten gefesselt mit. Der hatte einen Alkoholgehalt von 2,3 Promille und musste seinen Rausch ausschlafen. Danach lief alles ziemlich glatt. Der Koch entschuldigte sich, der Kontrahent nahm die Entschuldigung an, gab das geliehene Geld zurück und alles war, nicht alles, aber das meiste war wieder gut. Er hatte und hat mächtig Angst vor dem Hackebeil-Koch. Man geht sich aus dem Weg. Man sieht sich am Fenster. Ob der die Geldstrafe, vor allem wie, zahlen kann, ließ der Verurteilte noch offen, er wolle sich bemühen, alles ohne Hackebeil. Aber arbeitet weiter als Koch, bekommt immerhin monatlich auch 1500 Euro Lohn.Zur Person:
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