Das mysteriöse Kapitel um den Dinklager Goldschatz ist vorerst geschlossen
Wer vergrub 450 Krügerrandmünzen und 105.000 Euro Bargeld auf dem katholischen Friedhof? Dieses Rätsel wird vielleicht nie gelöst werden. Wie die Stadt den Fund nun aufteilt, ist dagegen entschieden.
Wer den mysteriösen Goldschatz auf dem katholischen Dinklager Friedhof vergraben hat? Warum er das getan hat? Wer davon vielleicht profitieren sollte? Dieses Rätsel wird vielleicht aufgeklärt werden. Doch was mit dem Fund vom 9. Juni 2016 passieren soll, dazu gibt es nun nach mehr als fünf Jahren Klarheit. Der Dinklager Stadtrat hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2021 nämlich entschieden, den Friedhofsschatz aufzuteilen.
Und zwar so: 60 Prozent des Geldes sollen dem Dinklager Stiftungswesen zufließen, also einen gemeinnützigen Charakter erhalten. Die restlichen 40 Prozent des Geldes sollen in die Infrastruktur der drei Friedhöfe investiert werden. Der Fund, 105.000 Euro Bargeld und 450 Krügerrandmünzen in Gold, hatte diese Woche übrigens einen Wert von rund 820.000 Euro.
Klar ist damit auch: Josef Arlinghaus, der als Erstes auf zwei der insgesamt sieben Boxen mit Bargeld und Gold bei Baggerarbeiten gestoßen war, wird demnach kein Geld erhalten. Der Bahler war in den vergangenen fünf Jahren im Rechtsstreit mit der Stadt Dinklage, er hatte Ex-Bürgermeister Frank Bittner außerdem wegen Untreue angezeigt.
Finder Josef Arlinghaus hat nicht einmal Anspruch auf Finderlohn
Der Grund: Mit dem von der Stadt Dinklage 2017 angebotenen Finderlohn von 18.000 Euro - was dem gesetzlichen Finderlohn bei dem damaligen Wert von rund 600.000 Euro entsprach -, gab sich Josef Arlinghaus nicht zufrieden. Er fand das Angebot nicht fair, weshalb der Gärtner auf Prozesskostenhilfe geklagt hatte.
Schatz auf dem Friedhof: Hier vergrub ein immer noch Unbekannter Bargeld und Münzen im Wert von jetzt rund 820.000 Euro. Archivfoto: Honkomp
Die Richter argumentierten: Aufgrund der Aufmachung und Vielzahl der im Erdreich gefundenen Wertsachen sei von einem zielgerichteten Vergraben der Wertsachen durch den Besitzer auszugehen. Der Eigentümer habe Geld und Gold weder „loswerden“ wollen noch versehentlich „verloren“.
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