Corona-Hilfe beantragt und bekommen – aber wofür?
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Ein 43-Jähriger hatte Unterstützung für seine Firma beantragt. Die gab es indes nicht. Auch privat gab es einige Kontroversen.
Klaus Esslinger | 26.05.2024
Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Ein 43-Jähriger hatte Unterstützung für seine Firma beantragt. Die gab es indes nicht. Auch privat gab es einige Kontroversen.
Klaus Esslinger | 26.05.2024
Eine späte Strafe, aber eine folgerichtige: Ein 43-Jähriger, der einst in Vechta beruflich tätig war, hatte zwei Anträge an die Förderbank Niedersachsen gestellt, um Corona-Hilfen zu erhalten und diese auch bekommen. Es ging um jeweils 8230 Euro. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann nun vor, dass die Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht vorgelegen hätten. Vor allem, weil es die angegebene Firma gar nicht gegeben habe. Der 43-Jährige holte in seiner Stellungnahme weit aus. Ihm sei es um Unterstützung für ein arbeitsmäßiges Forschungsvorhaben gegangen. Was genau das heißen sollte, wurde allerdings auch der Staatsanwältin nicht klar. Nun, ergänzte der Angeklagte, sei er arbeitslos. Er habe nichts mehr. Er habe seine Frau in Vechta an seinen selbstständigen Berufskollegen verloren; dafür allerdings die Frau dieses Kollegen mit zwei Kindern bei seinem Wegzug mitgenommen. Mehr als deutlich kommentierte die Anklagevertreterin die Einlassung des Angeklagten. Von dem, was der 43-Jährige erzählt habe, stimme kein Wort, vielleicht die Familiengeschichte. Wobei sich in der Verhandlung auch herausstellte, dass es wahrscheinlich verspätet private Gründe für eine Anzeige gegen den Angeklagten gab. „Wer den Staat um 17.000 Euro betrüge, muss dafür auch entsprechend bestraft werden, befanden Gericht und Staatsanwaltschaft.“ Der vorliegende Strafbefehl, gegen den der 43-Jährige Einspruch eingelegt hatte und es deshalb zur mündlichen Verhandlung gekommen war, sah eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 15 Euro vor. Die Pflichtverteidigerin des Angeklagten bemühte sich, die Staatsanwältin und die Strafrichterin von einer Reduzierung der Tagessätze zu überzeugen. Das klappte nicht. Wer den Staat um knapp 17.000 Euro betrüge, muss dafür auch entsprechend bestraft werden, befanden Gericht und Staatsanwaltschaft. Private Gründe seien nicht angebracht. Schließlich nahmen der Angeklagte und die Verteidigerin den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und der Angeklagte muss die Geldstrafe innerhalb von 3 Jahren zahlen. Ihm wurde eine Ratenzahlung eingeräumt.Zur Person:
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