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Böseler 19 Stunden festgehalten: Vermeintliche Drogenbande muss sich vor Gericht verantworten

Im August sollen vier junge Männer einen 17-Jährigen entführt, misshandelt haben und aus seinem Elternhaus Schmuck gestohlen haben. Nun wird ab dem 31. Januar vor der Jugendkammer verhandelt.

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Symbolfoto: dpa

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Vier junge Männer aus dem Nordkreis Cloppenburg stehen ab dem 31. Januar vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, im August einen 17-jährigen Böseler entführt sowie misshandelt zu haben und anschließend in sein Elternhaus eingebrochen zu sein. Hintergrund der Taten sollen Schulden für Drogenkäufe sein, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts Oldenburg, vor dessen Jugendkammer die Angeklagten sich verantworten müssen.

Am 2. August 2023 sollen die vier Angeklagten im Alter von 18, 19, 18 und 23 Jahren aus Bösel und Friesoythe ihr Opfer geschlagen und mit einem Messer bedroht haben, um die Herausgabe des Portemonnaies zu erzwingen. Dabei sollen sie 5 Euro erbeutet haben. Danach sollen die Beschuldigten mit dem 17-Jährigen in ein Waldstück bei Edewecht gefahren sein, wo es zu weiteren Körperverletzungen gekommen sein soll.

Laut Pressemail soll das Opfer mehrere Stunden gefesselt in einem Kofferraum verbracht haben. Anschließend sollen die Angeklagten mit ihm zu seinem Elternhaus gefahren sein. Nachdem der 17-Jährige einen der Beschuldigten eingelassen hatte, soll dieser dort Schmuck im Wert von 5000 Euro gestohlen haben. Der 17-Jährige soll laut Polizei für 19 Stunden festgehalten worden sein. Danach sei er wegen schwerer Verletzungen in ein Krankenhaus aufgenommen worden.

Angeklagte sollen Mitglied einer Bande sein

Den vier jungen Männer, die sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft befinden, wird „erpresserischer Menschenraub“ – also Entführung – sowie in zwei Fällen schwerer Raub, dazu Beleidigung, Bedrohung und Nötigung vorgeworfen. Laut Bericht der Polizei gehören sie einer sechsköpfigen Bande an, gegen die wegen banden- und gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln ermittelt wurde. Im August durchsuchte die Polizei deswegen sechs Wohnungen. 

Im November erklärte die Staatsanwaltschaft Oldenburg, dass es im Ermessen des Gerichts liege, ob in diesem Fall das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Je nachdem könnte eine Freiheitsstrafe zwischen mindestens 6 Monaten oder mindestens 5 Jahren verhängt werden.

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