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Erpresserischer Menschenraub in Bösel? Staatsanwaltschaft klagt Jugendliche an

Im August sollen drei junge Männer aus dem Nordkreis einen 17-Jährigen 19 Stunden festgehalten und misshandelt haben. Zudem gingen sie auf Diebestour.

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Symbolfoto: dpa

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Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen vier Personen aus dem Nordkreis Cloppenburg im Alter zwischen 17 und 23 Jahren Anklage erhoben. Sie sollen Anfang August einen 17-Jährigen aus Bösel misshandelt haben und anschließend in sein Elternhaus eingebrochen sein. Das teilt Staatsanwältin Christina Brendel auf Anfrage mit. 

Genauer werden einem Jugendlichen, zwei Heranwachsenden und einem Erwachsenen gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen und "erpresserischer Menschenraub" – also Entführung – vorgeworfen. Hinzu kommen laut Staatsanwaltschaft in zwei Fällen schwerer Raub sowie Beleidigung, Bedrohung und Nötigung.  

Wie berichtet, sollen ein 18-Jähriger aus Friesoythe sowie zwei 19- und 17-jährige Böseler den ebenfalls 17-jährigen Böseler 19 Stunden festgehalten und abwechselnd körperlich misshandelt haben. Dabei wurde das Opfer schwer verletzt. Unter Androhung von Gewalt zwangen die Tatverdächtigen laut Polizeimeldung den jungen Mann, ihnen den Schlüssel für sein Elternhaus auszuhändigen. Anschließend soll das Trio dort Schmuck gestohlen haben. Es sei Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich entstanden.

Ein Messer wurde bei den Durchsuchungen gefunden

Im Rahmen von sechs Wohnungsdurchsuchungen in Friesoythe und Bösel teilte die Polizei vor 4 Monaten mit, dass wegen "banden- und gewerbsmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln" gegen eine sechsköpfige Gruppe ermittelt wird. Seit dem 9., beziehungsweise 18. August befinden sich die Männer laut Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft, nun wurde Anklage erhoben. Bei den Durchsuchungen seien unter anderem ein Messer sowie ein amtliches Kennzeichen sichergestellt worden. 

Die Anklage sei bei der großen Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg eingegangen. Es liegt im Ermessen des Gerichts, ob das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet. Im Fall einer Jugendstrafe könnte eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten folgen. Für Erwachsene könnte sowohl der schwere Raub als auch der erpresserische Menschenraub mit mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. 

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