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Bis zum 15. März ist noch Zeit...

Der oberste Gesundheitsschützer des Landkreises Cloppenburg ein Impfgegner? Das wirkt wie ein Brandbeschleuniger auf die Querdenkerszene.

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Okay, zunächst wehte dem Leiter des Cloppenburger Gesundheitsamtes der Wind stark ins Gesicht, als herauskam, dass er womöglich nicht gegen Corona geimpft sei. Wie kann das sein? Der oberste Gesundheitsschützer des Landkreises ein Impfgegner? Das wirkt doch wie ein Brandbeschleuniger auf die Querdenkerszene. Doch Montagabend-Schlenderer sprangen ihm bei und sogar Dr. med. Doppelname, Spezialistin für Spaziergängerei, posaunte mehrfach das Recht auf Impfverweigerung in die Menge. Man war also nicht allein.

Auch der Arbeitgeber, der Landkreis, vertreten durch den Landrat, hielt die schützenden Hände über den promovierten Impfverweigerer. Da könne man leider gar nichts machen, sagte sein Sprecher, Arbeitsrecht ist Arbeitsrecht und schließlich sei der Leiter des Gesundheitsamtes keine Person des öffentlichen Interesses. Deswegen dürfe man ihn auch nicht fragen. Kein öffentliches Interesse, fragten Ungläubige? Geht’s noch?

Doch nun plötzlich soll das nicht mehr gelten? Der Bund und die Ministerpräsidenten haben beschlossen, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht einzuführen. Ab 15. März sollen sämtliche Beschäftigte, die im Gesundheitsbereich tätig sind, einen Impfnachweis vorlegen. Und ist der Leiter des Gesundheitsamtes im gesundheitlichen Bereich tätig? Na, das kann man ja wohl sagen.

"Und wenn alle Stricke reißen, gibt es sicher immer noch ein freies Gesundheitsamt in Bayern, welches einen neuen Leiter sucht, geimpft oder ungeimpft."Otto Höffmann

Also was nun? Hält der Impfgegner durch? Nein, er fällt um. Er hat der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass er bis zum 15. März dem Landkreis als Arbeitgeber einen Impfnachweis vorlegen wird. Was soll das denn? Also Herr Doktor, ein bisschen mehr Rückgrat hätte man Ihnen schon zugetraut. Nur weil sie den Job verlieren könnten, werfen sie Ihre Prinzipien im vorauseilenden Gehorsam über Bord? Etwas mehr Haltung, bitte!

Dabei – und das sollten Sie doch wissen – wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Bayerns Wendehals Söder hat schon angekündigt, dass das nichts wird bei ihm mit der Impfpflicht ab 15. März: Pfeif doch auf die Betagten und Kranken, wenn ein parteipolitisches Süppchen lockt.

Und im eigenen Haus sind auch Zweifel da. Cloppenburgs Kreissprecher mault schon über mangelnde Ausführungsbestimmungen und fordert Nachbesserung. Und ausgerechnet die Gesundheitsämter sollen die Einhaltung der Impfpflicht kontrollieren. Das heißt, das Cloppenburger Gesundheitsamt fragt bei den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Zertifikate ab. Die Entscheidung über Betretungs- oder Tätigkeitsverbote liegt dann bei der Amtsleitung. Und das ist? Richtig: der Ungeimpfte. Solange von dort kein Verbot kommt, können Ungeimpfte auch nach Eintritt der Impfpflicht weiterarbeiten. Und das kann dauern.

Also, Herr Doktor: Eile ist nicht geboten. Impfen droht nicht. Sie können ungeimpft weitermachen. Und wenn alle Stricke reißen, gibt es sicher immer noch ein freies Gesundheitsamt in Bayern, welches einen neuen Leiter sucht, geimpft oder ungeimpft.


Zur Person:

  • Otto Höffmann ist Rechtsanwalt in Cloppenburg.
  • Den Autor erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse redaktion@om-medien.de.

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