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Bauausschuss bringt reichlich Bauland in Neuenkirchen-Vörden auf den Weg

Anfang Juli soll eine finale Entscheidung getroffen werden. Für bestimmte Baugebiete haben erste Personen bereits Interesse angemeldet.

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Noch nicht viel los: Schon bald soll für das Baugebiet "Im Nörtebruche" eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Foto: Schmutte

Noch nicht viel los: Schon bald soll für das Baugebiet "Im Nörtebruche" eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Foto: Schmutte

Für die Baugebiete „Im Nörtebruche“, am Mühlendamm und Hörster Kämpe, entlang der Lindenstraße, hat der Bauausschuss in Neuenkirchen-Vörden den nächsten Planungsschritt vollzogen: In seiner letzten Sitzung sprach sich der Ausschuss für die öffentliche Auslegung der zugrundeliegenden Bebauungspläne Nummer 80 und 79 aus. Die endgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat am 4. Juli (Dienstag).

Die Planungen für das Baugebiet „Im Nörtebruche“ sehen direkt am Mühlendamm eine Gemeindebedarfsfläche vor, auf der eine Kindertagesstätte mit Regel- und Krippengruppen entstehen soll. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die Straße Mühlendamm.

Das Wohngebiet wird unterteilt: Im Wohngebiet 1 ist die Errichtung von Wohngebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten vorgesehen. Die S&W Immobilien GmbH aus Hasbergen beabsichtigt, im Wohngebiet 2 ein Wohnquartier zu errichten. In einem Übergangsbereich wird die maximale Gebäudehöhe auf 10 Meter festgesetzt. Daran anschließend regelt die vorgegebene Zweigeschossigkeit die Gebäudehöhe.

Hohe Versiegelung vermeiden

Um eine zu hohe Versiegelung der Fläche zu vermeiden, wird die Grundflächenzahl, also die maximale bebaute Fläche eines Grundstücks, heruntergesetzt. Das Parkplatzangebot in dem Baugebiet soll so konzipiert werden, dass die Kindertagesstätte ebenfalls davon profitieren kann. Für die südlichen Baugrundstücke wird ein Zu- und Abfahrtsverbot zum landwirtschaftlichen genutzten Klussweg festgelegt.

Die S&W Immobilien GmbH soll anhand dieser Rahmenbedingungen verschiedene Bebauungskonzepte entwickeln. Der Rat der Gemeinde wird die Entscheidung über das Wohnquartier treffen, wobei auch die im Rahmen der Auslegung eingehenden Stellungnahmen in die Entscheidung mit einfließen können.

Entlang der Lindenstraße soll zunächst eine Fläche für den Allgemeinbedarf entstehen, den die Feuerwehr einnehmen soll. Daneben sieht die Planung ein Mischgebiet und ein eingeschränktes Gewerbegebiet vor.

Es gibt bereits erste Interessenten

Auf der linken Seite bleibt hinter der bestehenden Bebauung am Hopfenweg zunächst eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, an die sich entlang der Lindenstraße ein eingeschränktes Gewerbegebiet anschließt. Hinter dieser ist die Fläche für Wohnbebauung vorgesehen. Für die Misch- und Gewerbegebiete soll es nach Aussagen des Bauamtsleiters Jürgen Rolfsen bereits Interessenten geben.

Die Landbau West GmbH als Vorhabenträgerin hat mithilfe des Ingenieurbüros Kuhn und Partner aus Braunschweig ein Bebauungskonzept für das Wohngebiet erstellt. In dem Wohngebiet soll ein Wohnquartier mit Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienwohnhäusern integriert werden. Diese Planvorschläge wurden allerdings seitens der Verwaltung nur teilweise in den Planentwurf übernommen, um eine zu starke Verdichtung innerhalb des Baugebietes zu vermeiden.

So wurde die Errichtung von Hausgruppen auf maximal vier Wohneinheiten beschränkt, pro Reihenhaus auf eine Wohneinheit. Bereits im Ursprungskonzept waren zahlreiche Grundstücke für Gebäude mit sechs und acht Wohneinheiten vorgesehen. Der vorliegende Bebauungsplan versucht die Belange der verdichteten Bauweise zur Flächenersparnis, Wirtschaftlichkeit und Attraktivität angemessen in Einklang zu bringen.

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