Bei dem Vorhaben, im Kreuzungsbereich der Bundesstraße 214 mit der Diepholzer Straße ein neues Baugebiet zu entwickeln, müssen die Gemeinde Steinfeld und der Investor Rainer gr. Holthaus einen Rückschlag hinnehmen. Aufgrund artenschutzrechtlicher Konflikte hat sich der Landkreis Vechta der vorgesehenen Änderung des Flächennutzungsplans nicht angeschlossen. Die Kreisbehörde bemängelte den fehlenden Ausgleich für die Eingriffe in den Lebensraum der Feldlerche. Daraufhin hat die Gemeinde ihren Antrag zurückgezogen.
Die Mitglieder des Steinfelder Bau-, Planungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses haben nun in ihrer Sitzung am Dienstag die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich "Vor Holsen") und die Aufhebung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 40 "Vor Holsen" empfohlen. Beide Pläne müssen jetzt noch einmal öffentlich ausgelegt werden. Dies wirft die Planungen für das Baugebiet voraussichtlich um einige Monate zurück.
In dem zu entwickelnden Baugebiet "Vor Holsen" am östlichen Siedlungsrand sollen 20 Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 2 Vier-Parteien-Häuser entstehen. Das etwa 2,6 Hektar große Plangebiet wird momentan noch als Ackerfläche genutzt.
Kreis schließt sich gutachterlicher Bewertung nicht an
Wie Michael Meier, geschäftsführender Gesellschafter des Planungsbüros NWP aus Oldenburg, während der Sitzung ausführte, hatte im Zuge der öffentlichen Auslegung das faunistische Gutachten noch nicht endgültig vorgelegen. In die Begründungen waren deshalb zunächst vorläufige Zwischenergebnisse eingearbeitet worden.
Seit dem 9. September des vergangenen Jahres ist das Gutachten fertiggestellt. Der darin getroffenen Bewertung zur Feldleche hat sich der Landkreis nach Angaben von Meier nicht angeschlossen. Deshalb müssen nun die Planunterlagen ergänzt, eine geänderte Bewertung vorgenommen und Ausgleichsmaßnahmen für die Brutplätze des Bodenbrüters gemacht werden. Dies macht nach den Worten des Diplom-Ingenieurs Stadt- und Regionalplanung nunmehr eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.
Ackerrandstreifen sollen zu Blühstreifen werden
Meier sagte, zur Kompensation sollten nun 15 Meter breite Ackerrandstreifen im näheren Umfeld des Plangebietes zu Blühstreifen mit Gehölzanpflanzungen umgewandelt werden. Dies brächte den Vorteil, dass die vormals vorgesehene Ausgleichsfläche entfällt, da die neue Maßnahme zu einer vollständigen Kompensation führt. "Wir schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe", sagte Meier.
Auf Nachfrage von Christian Katzer (UWG) antwortete er, dass die jetzige Umsetzung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta abgestimmt sei.