Der Oldenburger Pferdezuchtverband mit Sitz in Vechta muss offensichtlich den geschassten Geschäftsführer Heiner Kanowski weiter beschäftigen. Wie der Verband jetzt selbst in einer Presseerklärung auf dessen Webseite mitteilt, hat das Arbeitsgericht in Oldenburg am 17. Januar ein entsprechendes Urteil verkündet.
Demnach hat das Gericht die durch den Verband ausgesprochene außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Geschäftsführer Heiner Kanowski nach dessen Klage einkassiert. Auch "die Schadensersatzansprüche des Oldenburger Verbandes wurden als unbegründet beurteilt", heißt es in der Presseerklärung.
Verband möchte in Berufung gehen
Der Verband habe die Entscheidungsgründe des Urteils geprüft und werde jetzt beim Landesarbeitsgericht in Berufung gehen. Mit dem Verhandlungstermin rechnet der Pferdezuchtverband aber erst nach den Sommerferien. "Bis dahin wird das erstinstanzliche Urteil – unabhängig von einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts – nicht rechtskräftig werden", lautet dazu das abschließend knappe Statement auf der Webseite.
Heiner Kanowski sieht das anders und bewertet auf Anfrage von OM-Medien das Urteil des Arbeitsgerichts als "sehr positiv". "De jure bin ich Geschäftsführer des Verbandes", sagt er. Zwar sei er freigestellt, habe aber immer gerne für die Oldenburger Zucht und dessen Züchter gearbeitet und möchte dies in seiner Funktion auch weiterhin machen.
Weder der Oldenburger Pferdezuchtverband noch Kanowski äußern sich aktuell zu den Hintergründen der Kündigung. Wie das Fachmagazin "Reiter Revue" Ende Oktober 2023 berichtete, war Heiner Kanwowski im März freigestellt worden. Demnach hat am 1. November Dr. Andé Hahn, der bisherige stellvertretende Zuchtleiter, die Position des Geschäftsführers als Nachfolger übernommen.