Als Gerichtsreporter habe ich viel erlebt. Der Auftritt eines 67-jährigen Angeklagten aus Neuenkirchen-Vörden vor dem Strafgericht des Amtsgerichtes war allerdings nicht mehr zu überbieten. Der Mann war respektlos und unverschämt, beleidigte den Strafrichter und kündigte an, diesen zu verklagen.
Der Angeklagte hatte im Januar 2024 auf seinem Hof Besuch von einem Zollbeamten bekommen. Der hatte seinen Besuch im „falschen“ Briefkasten angekündigt. Es gab auf dem Hof zwei Briefkästen. Der Angeklagte verwies den Mann des Hofes, begleitete ihn mit einem Beil in der Hand bis zu seinem Auto und beleidigte ihn fortwährend.
Der „Besucher“ rief die Polizei, die sorgte dafür, dass der Beamte mit seinem Auto wegfahren konnte. Dass die Polizei auf dem Rasen des Hofes parkte, brachte den Mann ebenfalls auf die Palme. Der Polizist kam nicht als Zeuge, die Vorwürfe der Staatsanwältin wies der Angeklagte alle lauthals zurück.
„Der Mann war respektlos und unverschämt, beleidigte den Strafrichter und kündigte an, diesen zu verklagen.“
Das Beil sei ein Zollstock gewesen und auf seinem Hof habe niemand etwas zu suchen. Der Zollbeamte sagte als Zeuge aus, bestätigte die Anklage und erwähnte, dass er den Angeklagten und seine Aggressivität schon kenne. Im Verlauf der Verhandlung unterbrach der Angeklagte häufig den Richter und die Staatsanwältin. In dem Verfahren ging es um eine Bedrohung, die der Angeklagte überhaupt nicht sah und auch die Sache mit dem Beil in der Hand wies er kategorisch ab.
Als das Gericht durchblicken ließ, dass es bei einem Urteil um eine Geldstrafe gehen könne, brauste er auf. Er müsse freigesprochen werden, ansonsten werde er alle verklagen. Dem Strafrichter erklärte er, er werde auch ihn verklagen. Gegen alles, was da laufe, werde er juristisch vorgehen. Nach gut einer Stunde verurteilte der Strafrichter den aufsässigen Angeklagten wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro. Der Angeklagte schrie laut auf, wiederholte sein Vorhaben gegenüber dem Gericht und verließ wütend den Gerichtssaal.