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Am Halener Badesee gelten neue Regeln

Besucher des Halener Badesees müssen sich auf neue Regeln einstellen: Eintritt wird aus haftungsrechtlichen Gründen nicht mehr genommen. Deshalb verschwindet auch die Plattform aus dem Wasser.

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Baden erlaubt: Die Beschilderung soll in den nächsten Wochen noch aktualisiert werden. Foto: Vorwerk

Baden erlaubt: Die Beschilderung soll in den nächsten Wochen noch aktualisiert werden. Foto: Vorwerk

Die Zukunft des Halener Badesees sieht Emsteks Bürgermeister ungewiss. Schon zu dieser Saison hat es eine gravierende Veränderung gegeben: Es wird kein Eintritt mehr genommen. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dies habe mit dem neu angelegten Rundwanderweg zu tun, doch die Hintergründe sind haftungsrechtlicher Natur.

Wer ein Naturbad anbietet mit eingezäuntem Gelände und Eintritt nimmt, der muss auch eine Badeaufsicht stellen. Und zwar an allen Öffnungstagen von morgens bis abends. Das ist personell kaum zu leisten und auch wirtschaftlich schwer darstellbar. Die Alternative: Es wird schlicht als Badestelle ausgewiesen. Dann darf kein Eintritt genommen werden, eine Aufsicht ist nicht nötig und es dürfen auch keine „Attraktionen“ vorhanden sein.

Die Plattform mit Rutsche ist schon ans Ufer gezogen worden und wird komplett aus dem Wasser genommen. Der Steg, an dem die DLRG ihr Boot befestigt, wird neu angelegt und für die Badegäste gesperrt.

Es gibt Regeln: Über das erwartete Verhalten am Badesee klärt eine Tafel auf. Foto: Thomas VorwerkEs gibt Regeln: Über das erwartete Verhalten am Badesee klärt eine Tafel auf. Foto: Thomas Vorwerk

Diese Maßnahmen sind das Ergebnis eines Gutachtens, das die Verwaltung bei der Deutschen Gesellschaft für Badewesen in Auftrag gegeben hat. Zusammen mit dem Wirtschaftsrechtler Prof. Dr. Carsten Sonnenberg wurde das Areal begutachtet. In nächster Zeit soll die Schwimmverbotszone noch durch ein Seil gekennzeichnet sein und die Beschilderung rund um das künstliche Gewässer wird angepasst. Durch Gerichtsurteile aus der jüngeren Vergangenheit sah man sich im Emsteker Rathaus zum Handeln gezwungen.

Gerichtsurteile lassen Kommunen aufschrecken

Wer haftet, wenn etwas passiert? Mit dieser Frage beschäftigen sich Hauptverwaltungsbeamte in den Kommunen seit einigen Monaten besonders. Hintergrund ist ein Gerichtsprozess, der in Hessen geführt wurde und noch nicht durch alle Instanzen gegangen ist. Der Bürgermeister von Neukirchen in Nordhessen wurde vor dem Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. In dem Fall ertranken drei Kinder aus bis heute nicht genau geklärten Gründen, wie unter anderem das Portal „kommunal.de“ berichtete.

In einem anderen Fall hat sich  ein zwölfjährigen Mädchens in einem kommunalen Freibad unter Wasser mit einem Arm in einer Boje verfangen. Sie wurde zwar gerettet, trug aber massive Hirnschäden davon. Der Bundesgerichtshof entschied damals für das Mädchen und gegen die Kommune. Die Urteilsbegründung hat inzwischen den Versicherer der Kommunen, die KSA, zu einer deutlichen Warnung veranlasst. Denn in dem Urteil heißt es, „wenn Anlagen am Badestrand stehen, eine Schwimmaufsicht den Badebetrieb zu überwachen hat“. Im Klartext: Handelt es sich um einen See mit einem Steg oder einem sonstigen Anleger, ist die Kommune in der Pflicht. „Das ist die Problematik der deutschen Rechtsprechung“, befindet Emsteks Bürgermeister Michael Fischer.

DLRG plant Aufsicht in den Ferien

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) plant gegenwärtig den Wachdienst, der, wie in den vergangenen Jahrzehnten, während der Sommerferien laufen soll. Eine genaue Strategie muss allerdings zu den Corona-Vorschriften passend noch entwickelt werden, sagt Vorsitzende Iris Wegmann.

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