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Schwarzarbeit in Hotel- und Gaststättengewerbe aufgedeckt

42 Zöllnerinnen und Zöllner waren in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Cloppenburg sowie Diepholz unterwegs und haben Angestellte befragt – und einige Gesetzesbrüche entdeckt.

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Symbolfoto: dpa/Stratenschulte

Symbolfoto: dpa/Stratenschulte

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am Samstag (8. Juni) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrug, teilt das Hauptzollamt Osnabrück mit.

Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück waren 42 Zöllnerinnen und Zöllner in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Cloppenburg sowie Diepholz unterwegs und haben 168 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Fünf der angetroffenen ausländischen Arbeitnehmer verfügten allerdings nicht über eine gültige Arbeitserlaubnis, heißt es in der Mitteilung weiter. Gegen diese Personen sind Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet worden. Da zwei von ihnen sich mit gefälschten Dokumenten auswiesen, wurden ebenfalls Strafverfahren wegen Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Daneben stellten die Ermittler nach Angaben des Hauptzollamts nach vorläufigen Ergebnissen noch 54 Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erfordern.

Auf Prüfungen folgen Nachprüfungen

Konkret handelt es sich dabei in 17 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In 13 Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in zwölf Fällen der Verdacht, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

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