Nach der Berufsausbildung: Ein Studium ist auch ohne Abi möglich
Wer ohne Abi oder Fachabi studieren möchte, kann das häufig nach einer Berufsausbildung tun. Doch je nach Bundesland unterscheiden sich die Regeln für die Zulassung.
DPA | 20.08.2024
Wer ohne Abi oder Fachabi studieren möchte, kann das häufig nach einer Berufsausbildung tun. Doch je nach Bundesland unterscheiden sich die Regeln für die Zulassung.
DPA | 20.08.2024
Ein Studium ohne Abi oder Fachabi? Das ist in der Regel möglich, wenn man eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und Berufserfahrung nachweisen kann. Foto: dpa/Gollnow
Studieren ohne Abitur oder Fachabitur? Das ist nicht nur möglich, sondern auch deutlich stärker verbreitet als noch vor 10 Jahren. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Demnach studierten 2021 in Deutschland 70.338 Menschen ohne Abitur oder Fachabitur. Sie machten damit 2,4 Prozent der gesamten Studierendenschaft aus. Zum Vergleich: Im Jahr 2011 lag die Zahl der Studierenden ohne Abitur in Deutschland noch bei 32.200 Personen. Schätzungen des CHE zufolge könnten derzeit sogar vier von fünf Personen in Deutschland aufgrund ihrer schulischen oder beruflichen Qualifikation ein Studium aufnehmen. Mehr als 9000 von insgesamt 21.000 Studiengängen an deutschen Hochschulen stehen auch Menschen ohne Abitur oder Fachabitur offen. Voraussetzungen für die Bewerbung um einen Studienplatz ohne allgemeine Hochschulreife und Fachhochschulreife sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie der Nachweis von Berufserfahrung oder der Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung. Allerdings unterscheiden sich die Zugangsbedingungen von Bundesland zu Bundesland – auch bei der Frage, ob man ein Fach studieren kann, das nicht zu dem passt, was man gelernt hat. In Berlin, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen können etwa auch „fachfremde“ Studiengänge belegt werden, schreibt das CHE in einem Ratgeber zum Thema. Einzige Bedingung ist, dass man vorher eine spezifische Eignungsprüfung ablegt und besteht. In Rheinland-Pfalz hat man hingegen eine unbeschränkte Berechtigung für das Studium an Fachhochschulen, wenn man seine Ausbildung mit einer Note von 2,5 oder besser abgeschnitten hat. In Hessen erhalten Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung laut CHE eine mit der Fachhochschulreife gleichgestellte Zugangsberechtigung. Übrigens: Wer in seinem Beruf schon die Meisterprüfung bestanden hat oder beispielsweise Fachwirt oder Fachkaufmann ist, der hat in der Regel bei den Studiengängen die volle Auswahlmöglichkeit.Abgeschlossene Berufsausbildung als Voraussetzung
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