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Gerichte bestätigen Michael Knake als Gesellschafter – die Steuervorwürfe stehen aber weiter im Raum

Gleich zwei Landgerichte haben sich zuletzt mit der M.Knake Blechbearbeitung in Vechta beschäftigt. Nach dem in Hannover urteilt auch das in Oldenburg zugunsten des Unternehmensgründers.

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Michael Knake hat laut den Urteilen der Landgerichte Hannover und Oldenburg seine Gesellschafterstellung in seiner MKV Holding GmbH nicht verloren und kann deshalb auch die laufenden Geschäfte der M.Knake Blechbearbeitung führen. Foto: Kühn

Michael Knake hat laut den Urteilen der Landgerichte Hannover und Oldenburg seine Gesellschafterstellung in seiner MKV Holding GmbH nicht verloren und kann deshalb auch die laufenden Geschäfte der M.Knake Blechbearbeitung führen. Foto: Kühn

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