Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) in der Region Oldenburg/Ostfriesland warnt Beschäftigte der Fleischbranche vor voreiligen Unterschriften unter Aufhebungsverträge oder Eigenkündigungen, die ihnen von ihren bisherigen Arbeitgebern vorgelegt werden. Laut einer Mitteilung würden einige Subunternehmer und Fleischbetriebe die aktuelle Lage zum Werkvertrags- und Leiharbeitsverbot ausnutzen, "um den Noch-Werkverträglern und -Leiharbeitern einen reibungslosen, rechtlich geregelten Übergang zum Fleischbetrieb zu erschweren".
Mit falschen Versprechungen würden Subunternehmer derzeit versuchen, Unterschriften von Werkvertrags- und Leiharbeitern zu erhalten. Würden die Arbeitnehmer die Aufhebungs- oder Kündigungsverträge allerdings unterschreiben, müssten sie sich anschließend beim einstellenden Fleischbetrieb neu bewerben, also ein völlig neues Arbeitsverhältnis eingehen, berichtet der regionale Geschäftsführer der NGG, Matthias Brümmer. Laut NGG soll dieses Vorgehen im Umfeld des Kälberschlachthofes Bahlmann in Lindern und dem Putenschlachthof Geestland in Wildeshausen aufgefallen sein. Bahlmann-Geschäftsführer Jens Bahlmann widerspricht dem vehement (siehe Stellungnahme unten).
"Diese Praxis ist die Umgehung eines rechtlich abgesicherten Betriebsüberganges, der den Betroffenen mindestens ihre Rechte und Sozialabsicherung aus dem jetzigen Arbeitsverhältnis sichert", sagt Brümmer. Fremdbeschäftigte, die bereits seit längerer Zeit in einem Fleischbetrieb arbeiten und ein festes Arbeitsverhältnis haben, sollen so ab dem 1. Januar 2021 unter neuen Bedingungen am bisherigen Arbeitsplatz weitermachen - "am besten auch noch befristet und mit schlechteren Löhnen und Kündigungsfristen als vorher", erklärt Brümmer.
Brümmer warnt die Beschäftigten: „Vorsicht Falle. Eine vorschnelle Unterschrift schadet mehr, als sie schützt. Nur, wenn der jetzige Arbeitgeber schriftlich einen Betriebsübergang nach § 613a BGB mitteilt, ist der Weg richtig, sind die bislang bestehenden Ansprüche des ehemaligen Leih- und Werkvertragsarbeitnehmers gesichert.“
Bahlmann spricht von „Frechheit“
Als „Frechheit“ bezeichnet Bahlmann-Geschäftsführer Jens Bahlmann auf Nachfrage von OM online die Vorwürfe der NGG. In der Zerlegung arbeite seit Jahrzehnten eine Kolonne von rund 35 Mitarbeitern eines Subunternehmens aus Lastrup. Dies seien allesamt Mitarbeiter, die seit vielen Jahren im Unternehmen Bahlmann arbeiteten und in Lindern und Umgebung mit ihren Familien lebten. Sie seien, wie es das Gesetz vorsehe, mit allen Rechten nach Paragraf 613 a in die Belegschaft übernommen worden, betonte der Geschäftsführer. Werkverträge spielten traditionell im Unternehmen mit einem rund zehnprozentigen Anteil an der Gesamtbelegschaft eine untergeordnete Rolle, erklärt Jens Bahlmann.