SPD und Grüne: Pauschale Beihilfen für Beamte zur gesetzlichen Krankenversicherung
Staatsdiener erhalten bisher nicht den hälftigen Anteil an den Kassenbeiträgen. Das soll sich in Niedersachsen ändern. Am Gesetz mitgearbeitet hat die Grünen-Abgeordnete Tanja Meyer aus Lohne.
Für Beamte bislang wenig attraktiv: die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Ein Gesetz in Niedersachsen soll das ändern. Foto: Kalaene
Echte Wahlfreiheit für Beamte bei der Krankenversicherung – das sieht ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen vor, der am Mittwoch im Landtag beraten wird. Konkret geht es hierum: Staatsdiener, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder werden wollen, sollen vom Dienstherrn eine pauschale Beihilfe erhalten. „Für mich ist das eine Gerechtigkeitsfrage“, sagt die Grünen-Abgeordnete Tanja Meyer (Lohne), gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Landtagsfraktion, die an dem Gesetzentwurf wesentlich mitgearbeitet hat.
Die bisherige Grundsituation: Bei der Krankenversicherung wählen Beamte oft die Mitgliedschaft in einer privaten anstatt in einer gesetzlichen. Denn privat versicherte Staatsdiener erhalten 50 bis 70 Prozent an Zuschüssen von der öffentlichen Hand für Behandlungskosten, die sie allerdings vorzustrecken haben. Beamte mit einer gesetzlichen Krankenversicherung hingegen erhalten vom Dienstherrn (sei es das Land oder die Kommune) keinerlei Unterstützung – auch nicht den hälftigen Arbeitgeberanteil des Beitragssatzes.
Beamte zahlen bislang vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzlich versicherten Beamten müssen also den vollen Beitrag an die gesetzliche Krankenversicherung selbst berappen. Der beläuft sich aktuell auf 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.
Genau das soll sich in Niedersachsen bald ändern – nach dem Willen von SPD und Grünen. Die geplante pauschale Beihilfe für Beamte mit gesetzlicher Krankenversicherung bedeute, dass genau die 50 Prozent der monatlichen Beitragszahlungen vom Land übernommen werden, die der Arbeitgeber sonst auch für seine Arbeitnehmer übernehme, erläutert Tanja Meyer.
Sie sieht auch diesen Vorteil: Es erhöhe „die Freiheit, sich zu entscheiden“, welcher Form der Krankenkasse Beamte beitreten wollen. Sie verweist ebenso hierauf: Zwar erhielten privat Versicherte Zuschüsse der öffentlichen Hand, doch gebe es auch Nachteile für bestimmte Gruppen – etwa für Menschen mit chronischen Erkrankungen, die Risikozuschläge zu zahlen hätten. Und wer viele Kinder habe, könne – im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung – keine kostenlose Familienversicherung bei einer privaten Kasse abschließen.
Vor allem für Beamte in einer niedrigeren Besoldungsgruppe oder jenen, die in Teilzeit arbeiten, kann die gesetzliche Krankenkasse künftig attraktiver werden, wenn vom Land 50 Prozent der Beitragszahlungen übernommen werden.
Das jährliche Kostenvolumen beträgt 16,5 Millionen Euro
Zu den Kosten: 9,9 Millionen Euro an Zahlungen für aktive Beamte und etwa 6,6 Millionen Euro für Pensionäre fallen laut einer Modellrechnung pro Jahr an. Das seien zwar „enorme Kosten“, sagt Tanja Meyer. Doch müsse der Abbau des hohen Bürokratieaufwandes bei der Zuschussabrechnung für privat versicherte Beamte dem entgegengestellt werden. Das Finanzministerium rechne da mit Kostenneutralität, laut Bertelsmann-Stiftung komme es sogar zu einem Plus-Effekt. Tanja Meyer sieht in dem Gesetz zudem eine Stärkung des Solidarsystems der gesetzlichen Krankenkasse, weil es mehr Mitglieder gebe.