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Maskenpflicht in Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen fällt

In den vergangenen Monaten sind bereits etliche staatliche Corona-Regeln aufgehoben worden. In kaum einem Bereich galt noch eine Maskenpflicht. Nun fällt diese auch in einem letzten Bereich.

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Symbolfoto: dpa

Symbolfoto: dpa

Seit Samstag muss in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen in Niedersachsen keine Maske mehr getragen werden. Bundesweit fällt die letzte staatliche geregelte Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus – das Bundesinfektionsschutzgesetz ist wie geplant an Karfreitag ausgelaufen. Somit müssen Patienten oder Besucher auch in Niedersachsen keine Maske mehr tragen. Allerdings können Einrichtungen über das Hausrecht eine entsprechende Pflicht anordnen.

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) sagte kürzlich: "Ich bin dankbar und froh, dass der Zeitpunkt gekommen ist, an dem wir guten Gewissens sagen können, jede und jeder von uns kann und sollte weiterhin eigenverantwortlich handeln und bei Bedarf beispielsweise zur Maske greifen." Laut Gesundheitsministerin werden die Corona-Infektionszahlen weiterhin vom Landesgesundheitsamt an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt.

Kliniken halten teils weiter Besuchsbegrenzungen fest

Die Universitätsmedizin Göttingen teilte mit, dass die Maskenpflicht dort entfällt, allerdings werde an der Besuchsregelung festgehalten. Jeder Patient dürfe weiterhin von bis zu zwei Menschen maximal zwei Stunden am Tag besucht werden. An den Standorten des Klinikums Region Hannover entfällt diese Pflicht ebenfalls. Das Klinikum wies darauf hin, dass jeder Besucher weiterhin eine Maske tragen könne, wenn er es möchte.

Beim Städtischen Klinikum Braunschweig endet die Maskenpflicht ebenfalls. Auch hier gibt es noch eine Besuchsbegrenzung. Laut Klinikum kann ein Patient von zwei Personen täglich für maximal eine Stunde besucht werden.

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