Langzeitstudiengebühren in Niedersachsen bleiben vorerst
Auch 2025 müssen Studierende in Niedersachsen noch Langzeitstudiengebühren bezahlen. Die Tage dieser Zahlungen scheinen aber gezählt.
DPA | 23.12.2024
Auch 2025 müssen Studierende in Niedersachsen noch Langzeitstudiengebühren bezahlen. Die Tage dieser Zahlungen scheinen aber gezählt.
DPA | 23.12.2024

Symbolfoto: dpa
Studierende in Niedersachsen müssen vorerst auch weiterhin Langzeitstudiengebühren zahlen. Die im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbarte Abschaffung der Gebühren wurde bislang nicht umgesetzt: Auch zum Wintersemester wurden Langzeitstudierende wieder zur Kasse gebeten. Vorbereitungen für eine Änderung der Regelung im Niedersächsischen Hochschulgesetzes liefen, teilte das niedersächsische Wissenschaftsministerium mit. Die Langzeitstudiengebühren in Niedersachsen belaufen sich einheitlich auf 500 Euro, zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag. In Niedersachsen werden die Gebühren unter anderem von der Leibniz Universität Hannover, der Göttinger Universität und der Universität Osnabrück erhoben. In Hannover hätten fürs Wintersemester 2024/25 1.379 Studierende Langzeitstudiengebühren gezahlt, teilte die Pressesprecherin der Universität mit. Anteilig an der Anzahl aller Studierenden der Leibniz Universität sind das etwa 5 Prozent. Langzeitstudiengebühren werden erhoben, sobald Studenten ihr Studienguthaben aufgebraucht haben. In der Regel ist das nach zwölf Semestern der Fall. Da der erhöhte Beitrag zu einer zusätzlichen Belastung für die Studierenden werden kann, würden mit den gezahlten Langzeitstudiengebühren unter anderem auch Unterstützungsmaßnahmen für Langzeitstudenten finanziert, so das Ministerium. „Ziel muss sein, diese Unterstützungsangebote auch nach Wegfall der Langzeitstudiengebühren zu erhalten“, erklärte ein Ministeriums-Sprecher.Unterstützung für Langzeitstudenten soll bleiben
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