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Holt-Richter wünscht, dass im Fall Jens Spahn ermittelt wird

Hendrik Holt soll wegen der erfundenen Windpark-Projekte für 7,5 Jahre in Haft. Weil der 32-Jährige auch einen Deal mit dem Ex-Gesundheitsminister plante, könnte noch Bestechung ein Thema werden.

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Holt in Handschellen: Der Windparkbetrüger unmittelbar vor der Urteilsverkündung. Foto: M. Niehues

Holt in Handschellen: Der Windparkbetrüger unmittelbar vor der Urteilsverkündung. Foto: M. Niehues

Der Fall ist filmreif, das Urteil fällt für die Hauptangeklagten etwas geringer aus, als beantragt, aber alle Mitglieder der Windpark-Bande um Hendrik Holt müssen in Haft. So sieht es die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück vor, die am Donnerstag das Urteil verkündete. Hendrik Holt erhielt demnach eine Haftstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten, sein Geschäftspartner Heinz L. 7 Jahre Haft. Holts Mutter, sein Bruder und die Schwester sind zu Haftstrafen zwischen 3 Jahren und 3 Jahren und 7 Monaten verurteilt worden.

Der banden- und gewerbsmäßigen Betrug ist somit festgestellt. Alle haben gemeinsam internationale Energiekonzerne mit erfundenen Windpark-Projekten um insgesamt rund 10 Millionen Euro gebracht. Der Vorsitzende Richter rügte aber auch die Konzerne für ihre Leichtgläubigkeit und teilte auch Richtung Politik aus. Denn Holt hatte eigens einen Cheflobbyisten beschäftigt, der Kontakt zur großen Politik herstellen sollte. Und dieser versuchte zu Beginn der Corona-Pandemie dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Desinfektionsmittel in Millionenhöhe zu verkaufen.

Zum Geschäft kam es nicht. Aber der Richter kennt die Mails zwischen dem Lobbyisten und Spahn, die „mit lieber Jens“ beginnen. Bei Betrachtung der Gesamtumstände könne der Eindruck der Bestechlichkeit aufkommen, sagte der Vorsitzende Richter. Zumal Holt bei seinem Geständnis behauptet hatte, Spahn in einer Hotel Bar getroffen zu haben. Dieser habe betont, dass an ihn gedacht werden müsse, sollte es zum Abschluss kommen. Spahn hat dieses Treffen gegenüber dem Staatsanwalt abgestritten. Der Richter hält Holts Schilderungen aber offensichtlich für glaubhaft. Er rügte auch, derartige Treffen von Abgeordneten mit Lobbyisten. Die Umstände seien geeignet, den Glauben an Rechtsstaat und an die gewählten Abgeordneten, die nur dem Wohle des Volkes verpflichtet seien, zu verlieren. Die Staatsanwaltschaft solle ermitteln, forderte er.

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