Grundstücke dürfen in Drantum nicht geteilt werden
Emsteker Gemeinderat erlässt Veränderungssperre für das Baugebiet östlich des Fasanenweges. Vorhandene Strukturen sollen erhalten bleiben.
Thomas Vorwerk | 03.04.2021
Emsteker Gemeinderat erlässt Veränderungssperre für das Baugebiet östlich des Fasanenweges. Vorhandene Strukturen sollen erhalten bleiben.
Thomas Vorwerk | 03.04.2021
Wohnen in Drantum: 12 Grundstücke wurden seinerzeit dort festgelegt. Dabei soll es nach dem Willen der Politik auch in Zukunft bleiben, weshalb eine Teilung nicht erlaubt ist. Foto: Thomas Vorwerk
Welche Grundstücksgröße ist sinnvoll und wie viele Parteien sollten im Außenbereich in einem Haus zugelassen werden? Mit diesen Fragen haben sich Planungsausschuss und Rat in der Gemeinde Emstek schon 2018 beschäftigt, als es um einen Bebauungsplan östlich des Fasanenwegs in Drantum ging. In ihrer jüngsten Sitzung haben die Ratsmitglieder noch einmal regulierend eingegriffen, um die Teilung der Grundstücke zu verhindern. Zur Steuerung einer maßvollen städtebaulichen Entwicklung hatte man sich seinerzeit ausschließlich auf Einzelhäuser und Doppelhäuser mit maximal 2 Wohneinheiten je Wohngebäude festgelegt. Dadurch sollte sich dieser Bereich in den Bestand einfügen. In dem Baugebiet hat der Investor 12 Baugrundstücke vermessen, die zwischen 956 Quadratmetern und 1.255 Quadratmetern groß sind. "Der großzügige Entwicklungsspielraum auf den Grundstücken hat bei den Bauinteressenten allerdings dazu geführt, dass die Baugrundstücke gegebenenfalls geteilt werden sollen und Baugrundstücke als sogenannte Hinterliegergrundstücke entstehen, auf denen weitere Einzelhäuser oder Doppelhäuser errichtet werden können beziehungsweise auf einem Grundstück 2 Wohngebäude errichtet werden sollen", heißt es in dem Protokoll zur Sitzung. Dies ist zum einen nicht gewollt, weil es sich in die vorherrschende Bebauungsstruktur der Siedlung nicht einfügt und weil "die Schmutzwasserentsorgung durch die bereits erweiterten Kanalisationsleitungen in ihrer Berechnung der Dimensionen für eine einzeilige Erweiterung vorgesehen und hergestellt ist". Die Verwaltung hatte der Politik empfohlen, eine Veränderungssperre zu erlassen, um das Planziel des Bebauungsplans zu erreichen. Für die Grundstückseigentümer ändert sich dadurch am Status Quo nichts, denn die zulässige Nutzung des Grundstückes werde nicht aufgehoben, heißt es in der Begründung. "Mit der beabsichtigten Änderung wird nicht die Nutzung aufgehoben, sondern nur die Anzahl von Gebäuden auf einem Grundstück eingegrenzt. Das Maß der Nutzung mit Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl etc. wird nicht geändert." Der Empfehlung des Verwaltungsausschusses folgten die Ratsmitglieder mehrheitlich. Bei vier Enthaltungen wurde einstimmig beschlossen, eine Veränderungssperre für den Bereich "Drantum – Östlich Fasanenweg" zu erlassen.Flächen sind bis zu 1255 Quadratmeter groß
Kanalisation ist passend zum Plan ausgelegt
Bei vier Enthaltungen einstimmig beschlossen
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