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Gericht: Zoos in Hochinzidenzkommunen dürfen wieder öffnen

Das Infektionsrisiko bei Aufenthalten im Freien sei vergleichsweise gering und könne durch mildere Maßnahmen reduziert werden. Die Freizeitparks müssen allerdings weiterhin geschlossen bleiben.

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Symbolfoto: dpa

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Die Zoos und Tierparks in niedersächsischen Kommunen mit hohen Corona-Infektionszahlen dürfen ab sofort wieder öffnen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg setzte am Freitag die Schließung von Zoos und Tierparks in den sogenannten Hochinzidenzkommunen per Eilbeschluss außer Vollzug. Das Infektionsrisiko bei Aufenthalten im Freien sei vergleichsweise gering und könne durch mildere Maßnahmen reduziert werden, hieß es zur Begründung. Damit könnte zum Beispiel der Zoo Hannover wieder öffnen. Die Freizeitparks im Land müssen allerdings weiterhin geschlossen bleiben, wie der 13. Senat entschied. Hier sei unklar, ob zum Beispiel in Fahrgeschäften oder Warteschlangen dem Infektionsschutz Rechnung getragen werden könne.

Das OVG kassierte darüber hinaus zwei weitere Regelungen der jüngsten niedersächsischen Corona-Verordnung. So sei bei den Kontaktbeschränkungen die Obergrenze von 5 Personen über 15 Jahren für Treffen unangemessen. Diese berücksichtige familiäre Strukturen nicht hinreichend, argumentierten die Richter. Ein Antragssteller hatte geltend gemacht, dass er gemäß der neuen Verordnung gemeinsam mit seiner Familie gar keine weiteren Personen treffen könne. Er lebt mit seiner Ehefrau und 3 jugendliche Kindern zusammen. Dem 13. Senat zufolge gilt aber weiterhin, dass sich nur Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen.

Auch Einzelmusikunterricht ist in Niedersachsen nun wieder erlaubt, weil im privaten Bereich ebenfalls Treffen von zwei Personen möglich sind. In diesem Fall hatte eine Musiklehrerin einen Antrag gestellt. Der Fall sei vergleichbar mit dem von Hundeschulen, die ebenfalls nach einer OVG-Entscheidung Anfang März wieder Einzeltrainings anbieten dürfen. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

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