Gericht kippt Niedersachsens Beherbergungsverbot
Das Oberverwaltungsgericht hat am Donnerstag das Beherbergungsverbot als rechtswidrig gekippt. Das Urteil ist unanfechtbar. Auch andere Bundesländer rücken von dem Verbot ab.
DPA | 15.10.2020
Das Oberverwaltungsgericht hat am Donnerstag das Beherbergungsverbot als rechtswidrig gekippt. Das Urteil ist unanfechtbar. Auch andere Bundesländer rücken von dem Verbot ab.
DPA | 15.10.2020
Symbolfoto: dpa
Die ersten Bundesländer kippen einen Tag nach dem Corona-Gipfel das Beherbergungsverbot. Nach Sachsen und Baden-Württemberg gilt auch in Niedersachsen die Corona-Maßnahme nicht mehr. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks. Sachsen hebt ebenfalls das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten auf. Das kündigte die Regierung am Donnerstag nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat an. Die Regelung soll ab Samstag gelten. «Wir werden also in den Herbstferien kein solches Verbot mehr haben», sagte Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Zugleich appellierte sie, sich an die Regeln zu halten. Auch in Baden-Württemberg gilt das Beherbergungsverbot nicht länger. Der Verwaltungsgerichtshof gab einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland statt. Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am in Mannheim mitteilte. Es können aber Rechtsmittel eingelegt werden. Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen «Treiber» des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten.
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