Das Nachrichtenportal vonMünsterländische Tageszeitung MT undOldenburgische Volkszeitung OV

Gericht: Ex-Polizeipräsident Johann Kühme ging zu weit bei AfD-Kritik

Der damalige Polizeipräsident wirft der AfD Manipulation vor – doch darf die Polizei eine Partei so offen kritisieren? Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat dazu eine Entscheidung getroffen.

Artikel teilen:
Der damalige Polizeipräsident Johann Kühme hatte in einem Zeitungsinterview deutliche Worte für die AfD gefunden. Foto: dpa/Schuldt

Der damalige Polizeipräsident Johann Kühme hatte in einem Zeitungsinterview deutliche Worte für die AfD gefunden. Foto: dpa/Schuldt

Das Verwaltungsgericht Oldenburg beurteilt Äußerungen des ehemaligen Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme über die AfD als in Teilen rechtswidrig. Zwar habe er grundsätzlich das Recht gehabt, sich öffentlich zur inneren Sicherheit als auch zu Angriffen auf die Demokratie zu äußern, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Keiser bei der Urteilsverkündung. Allerdings seien ihm dabei Grenzen gesetzt gewesen. Diese habe er nicht immer eingehalten.

Kühme hatte in einem Interview mit der „Nordwest-Zeitung“ im August 2023 gesagt, die AfD verdrehe Wahrheiten und verbreite Lügen, um Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Weiter hatte er gesagt: „Die AfD manipuliert das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen.“ Geklagt hatte der AfD-Landesverband Niedersachsen. Er sah in Kühmes Worten eine Verletzung des Neutralitätsgebots der Polizei. Kühme sagte nach dem Urteil: „Ich stehe zu meinen Äußerungen.“

Gut und kompakt informiert zum Feierabend: Abonnieren Sie jetzt kostenlos unseren neuen WhatsApp-Kanal und erhalten den Newsletter „N'Abend, Oldenburger Münsterland“. Und nicht vergessen, die Benachrichtigungen auf dem Glocken-Symbol zu aktivieren! Hier geht es direkt zum WhatsApp-Kanal

Hier klicken und om-online zum Start-Bildschirm hinzufügen

Gericht: Ex-Polizeipräsident Johann Kühme ging zu weit bei AfD-Kritik - OM online