Das Verwaltungsgericht Oldenburg beurteilt Äußerungen des ehemaligen Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme über die AfD als in Teilen rechtswidrig. Zwar habe er grundsätzlich das Recht gehabt, sich öffentlich zur inneren Sicherheit als auch zu Angriffen auf die Demokratie zu äußern, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Keiser bei der Urteilsverkündung. Allerdings seien ihm dabei Grenzen gesetzt gewesen. Diese habe er nicht immer eingehalten.
Kühme hatte in einem Interview mit der „Nordwest-Zeitung“ im August 2023 gesagt, die AfD verdrehe Wahrheiten und verbreite Lügen, um Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Weiter hatte er gesagt: „Die AfD manipuliert das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen.“ Geklagt hatte der AfD-Landesverband Niedersachsen. Er sah in Kühmes Worten eine Verletzung des Neutralitätsgebots der Polizei. Kühme sagte nach dem Urteil: „Ich stehe zu meinen Äußerungen.“