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Fehler in Verordnung: Kosmetik- oder Tattoo-Studios dürfen öffnen

Sogenannte körpernahe Dienstleistungen dürfen auch in Hochinzidenzkommunen wieder angeboten werden. Kann die Maske nicht ständig getragen werden, ist ein negativer Test erforderlich.

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Symbolfoto: dpa/EUROPA PRESS/Jesús Hellín

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Die niedersächsische Landesregierung musste am Sonntag noch vor Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung einen Fehler in den Regelungen korrigieren. Auch in Hochinzidenzkommunen mit mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche könnten sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa von Kosmetik- oder Tattoo-Studios wieder angeboten werden, teilte die Staatskanzlei am Sonntag mit. Sofern bei der jeweiligen Dienstleistung ein durchgehendes Tragen einer medizinischen Maske nicht möglich sei, müsse zuvor ein Test gemacht werden. Zuvor hatte die "Neue Deister-Zeitung" darüber berichtet.

Auch die neuen Regelungen zu Fahr- und Flugschulen griffen unabhängig von der Inzidenz, Buchhandlungen und die Büchereien könnten in Hochinzidenzkommunen öffnen, Anprobetermine seien möglich, teilte die Staatskanzlei mit. Zunächst setzte die Verordnung dagegen für die sogenannten Hochinzidenzkommunen einen Paragrafen aus der alten Verordnung wieder in Kraft, der Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe schloss, berichtete die Zeitung.

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