Darf die Polizei die AfD kritisieren? Ein Gericht prüft das
Hat der Polizeipräsident mit seinen Aussagen zur AfD Grenzen überschritten? Das Verwaltungsgericht Oldenburg befasst sich mit der Klage der Partei.
DPA | 17.11.2025
Hat der Polizeipräsident mit seinen Aussagen zur AfD Grenzen überschritten? Das Verwaltungsgericht Oldenburg befasst sich mit der Klage der Partei.
DPA | 17.11.2025

Polizeipräsident Johann Kühme hatte in einem Zeitungsinterview deutliche Worte für die AfD gefunden. Archivfoto: dpa/Schuldt
Interview mit Folgen: Das Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt am Montag (10.45 Uhr) über eine Klage des AfD-Landesverbands Niedersachsen gegen die Polizeidirektion Oldenburg. Dessen ehemaliger Präsident Johann Kühme hatte vor 2 Jahren der „Nordwest-Zeitung“ gesagt, die AfD verdrehe Wahrheiten und verbreite Lügen, um Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren. „Die AfD manipuliert das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen. Und damit stellt sie sich gegen die Arbeit der Polizei“, sagte Kühme. Der AfD-Landesverband hatte daraufhin Klage eingereicht, weil nach Auffassung der AfD Kühme mit seinen Aussagen das Mäßigungs- und das Neutralitätsgebot missachtet habe.
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