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Corona-Impfungen gibt es noch nicht überall direkt auf Kassenkosten

In Niedersachsen gibt es zwar bereits Einigungen. In einigen Bundesländern sieht es anders aus. Hier muss der Patient erst einmal auf private Kosten in Vorleistung gehen.

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Symbolfoto: dpa

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Corona-Impfungen sind auch nach dem Ende der lange geltenden Krisenregeln in Niedersachsen direkt auf Kassenkosten zu bekommen. Das gelte aber noch nicht in allen Bundesländern, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die nötigen Einigungen zur Vergütung gab es bisher neben Niedersachsen zunächst in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen, der Region Westfalen-Lippe und im Saarland. Wo die Vergütung noch nicht geregelt ist, bekommen Patientinnen und Patienten demnach vorerst eine Privatrechnung und können sie dann zur Erstattung bei der gesetzlichen Kasse einreichen.

Die Organisation der Corona-Impfungen war zu Ostern vom vorherigen Krisenmodus in die reguläre Versorgung in den Praxen übergegangen. Die Vergütung dafür wird den Angaben zufolge jeweils auf Landesebene zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen geregelt.

Der Rahmen für den Anspruch auf kostenlose Impfungen ist nun eine Richtlinie, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission orientiert. Laut einer Bundesverordnung sind Impfungen auf Kassenkosten aber weiterhin darüber hinaus möglich, wenn eine Ärztin oder ein Arzt es für medizinisch erforderlich hält. Die einst stark nachgefragten Impfungen laufen seit langem nur noch schleppend.

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