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Bundesregierung stimmt sich zu Meldepflicht bei Unfällen ab

Der Bundesjustizminister hat Vorschläge zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens und für Meldemöglichkeiten nach Verkehrsunfällen vorgelegt. Jetzt sollen sich seine Kabinettskollegen darüber beugen.

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Symbolfoto: dpa

Symbolfoto: dpa

Wer ein Fahrzeug beschädigt – etwa beim Einparken – soll laut einem Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in Zukunft nicht mehr längere Zeit am Unfallort auf den Geschädigten warten müssen. Der Entwurf, über den zuerst „Zeit Online“ berichtete, sieht demnach vor, dass der Unfallverursacher seine Angaben auch digital bei einer neu zu schaffenden Meldestelle machen kann – vorausgesetzt, es sind bei dem Unfall keine Menschen zu Schaden gekommen. 

Der Geschädigte soll die Daten zu dem Unfall dann unter Angabe seines Kfz-Kennzeichens abfragen können, um gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Alternativ kann sich der Unfallverursacher, „wenn er sich unverzüglich, nachdem er sich vom Unfallort entfernt hat“, zu einer Polizeiwache begeben und dort den Unfall melden. 

Zusätzlich soll die bereits vorhandene Option der „tätigen Reue“, die strafmildernd wirkt, wenn sich jemand innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall doch noch meldet, künftig nicht nur für Schäden an parkenden Fahrzeugen gelten, sondern auch bei Unfällen ohne Personenschaden im fließenden Verkehr. 

Schwarzfahren soll nicht mehr strafbar sein

Aktuell werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit einer Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Haft bestraft. 

Und noch ein seit Jahren umstrittenes Thema packt Buschmann in seinem Entwurf an: Wer ohne gültigen Fahrausweis mit Bus oder Bahn unterwegs ist, soll künftig nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden: Die sogenannte Beförderungserschleichung soll dann nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein. „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden“, heißt es in dem Entwurf.

Keine „Zuchtmittel“ mehr 

Außerdem will Buschmann mehrere Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus aus dem Strafrecht streichen. Dazu gehört etwa der im Jugendstrafrecht 1943 eingeführte Begriff „Zuchtmittel“. Darunter fallen die Verwarnung, der Jugendarrest und die Erteilung von Auflagen – das kann etwa eine Entschuldigung beim Verletzten sein oder Arbeitsleistungen. „Zuchtmittel“ soll laut dem Entwurf durch „unrechtsverdeutlichende Maßnahmen“ ersetzt werden.

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