Windparkbetrüger Hendrik Holt muss für 7,5 Jahre in Haft
Im sogenannten Windkraft-Prozess vor dem Osnabrücker Landgericht sind am Donnerstag noch weitere mehrjährige Haftstrafen verkündet worden.
Matthias Niehues, Matthias Bänsch | 12.05.2022
Im sogenannten Windkraft-Prozess vor dem Osnabrücker Landgericht sind am Donnerstag noch weitere mehrjährige Haftstrafen verkündet worden.
Matthias Niehues, Matthias Bänsch | 12.05.2022
Der Angeklagte Hendrik Holt steht im Sitzungssaal vom Landgericht neben seinem Verteidiger Maximilian Pancic (r) und erwartet am Donnerstag das Urteil. Foto: Friso Gentsch/dpa
Im sogenannten Windkraft-Prozess sind am Donnerstag die Urteile vor dem Landgericht Osnabrück verkündet worden. Alle fünf Angeklagten sind wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der Hauptangeklagte Hendrik Holt muss demnach für 7 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis. Das Urteil liegt damit zwischen den Forderungen des Staatsanwaltschaft (8 Jahre und 5 Monate) und der Verteidigung (maximal 7 Jahre). Die Haftstrafe für Heinz L., der ebenfalls als Haupttäter gilt, liegt wiederum bei 7 Jahren. Hier liegt das Strafmaß bei der maximalen Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 8 Jahren gefordert. Die Mutter von Hendrik Holt ist zu einer Gefängnisstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verteilt worden. Gegen den Bruder verhängte das Osnabrücker Landgericht eine Haftstrafe von 3 Jahren und 7 Monaten, gegen die Schwester eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren. Die Verteidigung von Holts Schwester hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert. Dem kam das Landgericht nicht nach und orientierte sich eher an die Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten forderte. Die Mutter und die beiden Geschwister sind wegen Beihilfe verurteilt worden.
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