Nach einem Prozess um betrügerische Windkraftgeschäfte hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage wegen Betruges gegen eine an dem Fall beteiligte Person erhoben. Diese gehöre zum Kreis der Angeklagten im sogenannten Windpark-Verfahren um Hendrik Holt, die Anklage stehe damit aber nicht in Zusammenhang, teilte die Anklagebehörde am Sonntag mit.
Bei der Anklage gehe es um Betrug in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung – eine mehrköpfige Erbengemeinschaft soll im März 2018 mithilfe eines gefälschten Zahlungsauftrages um 245.000 Euro gebracht worden sein. Zuerst hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet.
Die Anklage stütze sich maßgeblich auf ein graphologisches Behördengutachten des Landeskriminalamts Niedersachsen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Noch habe das Landgericht Osnabrück nicht über eine Zulassung der Anklage entschieden. Im Falle einer Verurteilung drohe eine Gefängnisstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.
Holt muss für 7 Jahre und 6 Monate in Haft
In dem Windpark-Verfahren hatte das Landgericht Osnabrück im Mai mehrjährige Strafen verhängt. Der 32 Jahre alte frühere Geschäftsmann Hendrik Holt, der in Bakum einen Wohnsitz hatte, muss für 7 Jahre und 6 Monate in Haft, sein 65 Jahre alter Geschäftspartner und Mitgeschäftsführer für 7 Jahre. Gegen drei weitere Angeklagte wurden Freiheitsstrafen wegen Beihilfe zwischen 3 Jahren und 7 Monaten verhängt).
Das Gericht sah es bei der Urteilsverkündung vor einigen Wochen als erwiesen an, dass die Verurteilten banden- und gewerbsmäßig drei ausländische staatliche Energiekonzerne um rund 10 Millionen Euro betrogen haben. Die Bande hatte Dokumente gefälscht, die den Kunden die Existenz von Windparks in Niedersachsen vorgegaukelt hatten, die es nicht gab.