Wegen Betruges: Anklage gegen Windkraftunternehmer Hendrik Holt
Insgesamt müssen sich in dem Verfahren 5 Angeschuldigte verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, in 5 Fällen banden- und gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben.
DPA | 15.04.2021
Insgesamt müssen sich in dem Verfahren 5 Angeschuldigte verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, in 5 Fällen banden- und gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben.
DPA | 15.04.2021
Steht vor Gericht: Der emsländische Windkraftunternehmer Hendrik Holt. Foto: dpa/Gentsch
Ein knappes Jahr nach der Festnahme hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen den emsländischen Windkraftunternehmer Hendrik Holt Anklage wegen Betruges erhoben. Insgesamt müssen sich in dem Verfahren 5 Angeschuldigte verantworten, teilte am Donnerstag die Staatsanwaltschaft Osnabrück mit. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen dem 25. Oktober 2019 und dem 10. Februar 2020 in 5 Fällen banden- und gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben. Einem der Angeschuldigten werde auch Insolvenzverschleppung vorgeworfen, hieß es. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Landgericht Osnabrück noch nicht entschieden. Die 5 Personen sollen die deutschen Tochtergesellschaften eines italienischen und eines schottischen Energieunternehmens mit zahlreichen gefälschten Urkunden getäuscht haben. Beide Unternehmen haben laut Staatsanwaltschaft daraufhin in nicht existierende Windkraftvorhaben investiert. 4 der fiktiven Projekte seien beide Investoren zugleich verkauft worden. Beiden Energieunterenehmen sei dabei ein Schaden von insgesamt knapp 6 Millionen Euro entstanden. Mit diesen beiden Fällen sind laut Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Holt und seine mutmaßlichen Mittäter noch nicht abgeschlossen. Es werde weiter ermittelt. Früheren Mitteilungen zufolge soll es weitere Geschädigte und einen Gesamtschaden von rund 10 Millionen Euro geben. Nach früheren Angaben eines ehemaligen Rechtsanwalts von Holt hatte dieser die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Holt war wegen anderer Betrugsvorwürfe in dem Komplex bereits im vergangenen Herbst vorm Amtsgericht Meppen angeklagt und dort wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Osnabrück hatte dieses Urteil zunächst aufgehoben, muss sich aber nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg nochmals auch mit diesem Fall befassen.Holt muss sich noch für weitere Taten verantworten
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