Ein Omnibus, wer kennt ihn nicht? Das Straßenfahrzeug, das üblicherweise der Beförderung von Personen dient. Also regelmäßig von zahlreichen Personen. Man kann in einem Bus sitzen oder stehen, liegen oder hängen, sich ankuscheln oder Abstand wahren oder sonst was anstellen. Sein Name stammt aus dem Lateinischen, „omnibus“, auf Deutsch: „allen“ oder „für alle“. Kurzform: Bus. Plural: Busse. Mit Doppel-S und nicht mit „ß“. Buße ist was anderes.
Der City-Bus in Cloppenburg, gerade frisch eingeführt, heißt auch „Bus“. Aber wie das in Südoldenburg manchmal so vorkommt, meint ein eigentlich bekanntes Wort nicht immer das, wonach es klingt. Wenn man beispielsweise sagt, man sei „gut zufrieden“ gewesen, bedeutet das ja nicht zwingend, dass man gut zufrieden war, sondern vielleicht eher, dass man gut einen über den Durst getrunken hat, aber nicht zu viel.
Also ist folgerichtig ein Bus, speziell ein City-Bus, in Cloppenburg kein Bus, auch wenn er so heißt, sondern ein Pkw. Und in ihm kann man – was sich ja eigentlich von selbst versteht – auch nicht stehen. Wer steht schon in einem Auto? Und dieser „Bus“ befördert auch nicht zahlreiche Personen, sondern nur acht. Da würde ja vielleicht statt „Omnibus“ besser „Octobus“, pardon, „Octopus“ passen. Also: „Achtfuß“ oder „Tier mit acht Füßen“. (Rezepte für die Zubereitung eines solchen kann sicher Heiko Bosse vom Newsdesk der OM-Medien-Redaktion liefern.) Doch das nur scherzhaft und am Rande bemerkt.
Wenn vier Menschen schon drin sitzen, können weitere Fünf nicht hinein
Der Achterbus Cloppenburger Art hat natürlich mit der Größe des Fahrzeugs und die wiederum hat mit dem Führerschein des Fahrers zu tun. Bei bis zu acht Fahrgästen heißt der Bus Auto. Dann erst heißt der Bus eben Bus oder City-Bus. Oder besser als beim Rudern: Cloppenburger Achter mit.
Wenn vier Menschen schon drin sitzen, können weitere fünf nicht hinein. Beziehungsweise: Sie könnten schon hinein. Aber nur acht könnten sitzen und einer müsste stehen. Und das ist ja im Bus – sprich: Auto – verboten. Also muss einer raus oder gar nicht erst rein. Oder die Gruppe verzichtet oder der Übriggebliebene kommt nach. Oder alle gehen zu Fuß, was ja eigentlich auch nicht Sinn der Sache ist.
Ganz schön kompliziert. Und gar nicht so lustig fanden das gerade während des jüngsten Cityfestes die Fahr- und Feierwilligen aus Sternbusch oder Galgenmoor, Bethen oder E'feld. Wenn die Gruppe, um in die Stadt zu kommen, den Rubikon von acht Personen überschreitet, ist der Fluss überquert, und es gibt weder ein Vor- noch ein Zurück.
Fahrer droht persönliche Haftung beim Verkehrsunfall
Welcher Besserwisser jetzt aber meint, man könne ja mal Fünfe gerade oder Achte Neune sein lassen, ist auf dem Holzweg, und zwar sowas von. Dem Fahrer droht nämlich bei der Beförderung eines stehenden Fahrgastes in seinem Bus der Lizenz-Entzug und die persönliche Haftung beim Verkehrsunfall. Also bleibt der überzählige Fahrgast einsam an der Haltestelle zurück, und sei er auch stehend K. o..
„Da sagen Sie ja was“, hat jetzt die Cloppenburger Kreisverwaltung auf den Achtsitzer mit und dessen Folgen reagiert. „Das war uns ja noch gar nicht bekannt.“ Will ja nicht unbedingt etwas heißen. Dennoch: Fahrer mit entsprechenden Busführerscheinen seien eben schwer zu finden, heißt es entschuldigend. Aber so oft werde das ja wohl nicht vorkommen, meint ein Beamter. Und bald sei die kostenlose Probezeit ohnehin vorbei. Dann folgt ja für den City-Bus der Regelbetrieb. Sprich: Die Mitfahrt kostet. Das schaukelt sich schon ein, wiegt sich die Behörde in Sicherheit und hoffnungsfroher Zuversicht auf die Abschreckung. Im Sitzen wie im Stehen.
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