Warum jetzt auch ältere Schüler in Niedersachsen auf „Hitzefrei“ hoffen dürfen
Was ab sofort bei hohen Temperaturen an Schulen gilt und wer entscheidet, ob Schüler bei sommerlicher Hitze nach Hause gehen können.
Meike Oblau | 29.06.2025
Was ab sofort bei hohen Temperaturen an Schulen gilt und wer entscheidet, ob Schüler bei sommerlicher Hitze nach Hause gehen können.
Meike Oblau | 29.06.2025

Gute Nachrichten für Oberstufenschüler: Auch sie sollen in Niedersachsen künftig hitzefrei bekommen können. Das hat das Kultusministerium mitgeteilt. Die Entscheidung trifft aber individuell die Schulleitung vor Ort. Foto: dpa/Hildenbrand
Niedersachsen ändert die Regeln für hitzefrei an Schulen: Ab sofort können Schulleitungen bei drückender Hitze auch der Oberstufe freigeben. Bisher kamen nur Grundschüler oder Schüler des sogenannten Sekundarbereichs I in den Genuss, gegebenenfalls nach Hause gehen zu dürfen, wenn es zu warm ist. Die Schulen bekämen mehr Handlungsspielraum, sagt Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne): „Wie kühl sind die Räume? Wie weit sind die Klassen mit ihrem Stoff? Wann ist es besser, zu Hause zu lernen, oder wann ist Lernen bei der Hitze gar nicht mehr drin? Das können die Schulleitungen entscheiden.“ Wann gibt es hitzefrei und wer entscheidet das? Was ändert sich durch den neuen Erlass? Was gilt an Berufsschulen? Allerdings wird es für den Bereich der öffentlichen berufsbildenden Schulen zuvor eine Anhörung geben. Hamburg betont aber: „Bis zum Inkrafttreten dieser Neuregelung geben wir den öffentlichen berufsbildenden Schulen die Möglichkeit, die neuen Regelungen schon jetzt auf freiwilliger Basis anzuwenden.“ In vollzeitschulischen Bildungsgängen an den öffentlichen berufsbildenden Schulen, die nicht zu einem Berufsschulabschluss führen (zum Beispiel einige Bildungsangebote an der BBS), ist hitzefrei jetzt ebenso möglich wie in Oberstufen allgemeinbildender Schulen. Für Bildungsgänge an öffentlichen berufsbildenden Schulen, die zu einem beruflichen Abschluss führen, soll gelten: Der Unterricht kann bei zu großer Hitze als Distanzunterricht von zu Hause oder in Form selbst organisierten Lernens weitergeführt werden. Zudem ist hitzefrei nach 5 Unterrichtsstunden möglich. Warum gab es bisher kein hitzefrei für Oberstufenschüler? Wie begründet das Ministerium die Neuregelung? Die Schulen können nun abwägen: Ist das Gebäude überhitzt oder kühlt die Dämmung oder Verschattung die Räume ausreichend herunter? Wann können Aufgaben auch zu Hause erledigt werden und wann ist Unterricht in Präsenz – etwa kurz vor wichtigen Klausuren – erforderlich? „Wir geben dabei bewusst keine maximale Außentemperatur vor, denn entscheidend sind die Temperaturen in den Räumen. Und die können je nach Gebäude trotz gleicher Außentemperatur sehr unterschiedlich ausfallen. Hitzefrei bleibt damit auch weiterhin eine Einzelfallentscheidung der Schulleitung“, so die Ministerin weiter. Warmes Sommerwetter bedeute jedoch nicht gleich hitzefrei, erklärte die Ministerin: „Es gibt Eskalationsstufen: Die Schulleitung muss erst gucken, dass die Räume abgekühlt werden, kühlere Räume genutzt werden oder draußen gelernt wird und Wasser zur Verfügung steht. Erst, wenn das alles nicht greift, gibt es hitzefrei.“
Das letzte Wort hat die Schulleitung. Sie kann hitzefrei geben, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen. Eine klare Regelung, ab wann zwingend hitzefrei gegeben werden muss, gibt es nicht – ein Recht auf hitzefrei übrigens auch nicht. Hitzefrei kann auch nur für einzelne Klassen gewährt werden, etwa wenn es in bestimmten Klassenräumen zum Beispiel durch direkte Sonneneinstrahlung heißer ist als in anderen. „Ausschlaggebend für die Entscheidung sind immer die Gegebenheiten vor Ort. Das körperliche Wohl aller Beteiligten hat dabei höchste Priorität“, heißt es in einer Mitteilung des niedersächsischen Kultusministeriums.
Bisher konnten Schulleitungen nur für Klassen an Grundschulen (Primarbereich) sowie des Sekundarbereichs I hitzefrei geben. Zum Sekundarbereich I zählen die Jahrgangsstufen der weiterführenden Schulen bis Klasse 10. Ab sofort gibt das niedersächsische Kultusministerium den Schulen die Möglichkeit, auch für die Sekundarstufe II (Oberstufe) hitzefrei zu geben. In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, gibt es eine solche Regelung schon länger. NRW etwa hatte die Regelung in der Corona-Zeit 2020 erstmals geändert. In Niedersachsen reagiert das Kultusministerium jetzt auch auf entsprechende Anregungen des Landesschülerrats und aus den Schulen.
Berufsschulen waren zum Teil bisher von Hitzefrei-Regelungen ausgenommen, weil Berufsschüler oft in einem Ausbildungsverhältnis mit einem Unternehmen stehen. Der Arbeitgeber hat den Auszubildenden zwar für die Teilnahme am Berufsschulunterricht von der Arbeit freizustellen, nicht aber bei hitzefrei in der Berufsschule. Viele Berufsschüler wären daher bei hitzefrei verpflichtet, für den Rest des Tages ihren Ausbildungsbetrieb aufzusuchen. Auch an den Berufsschulen will Ministerin Hamburg die Schulleitungen aber nun in die Lage versetzen, Handlungsspielräume zu nutzen, um „die beste Entscheidung für ihre Schulgemeinschaft zu treffen“. 
Lange galt die Ansicht, ältere Schüler könnten schon besser als die jüngeren eigenständig darauf achten, ob sie aufgrund von Hitze mehr Flüssigkeit zu sich nehmen müssen, und sie könnten besser einschätzen, wie lange sie sich in der Sonne aufhalten können. Das Kultusministerium nimmt in seiner Pressemitteilung zur Änderung der Regelung auch Bezug auf den Klimawandel: „Auch in Niedersachsen nehmen extreme Hitzeereignisse im Sommer zu“, heißt es da. „So schön heiße Sommertage sein können, so belastend können diese für Menschen sein.“ Auch vor diesem Hintergrund passe das niedersächsische Kultusministerium nun seine Regelungen für hitzefrei an.
„Mit den neuen Regelungen ermöglichen wir es den allgemeinbildenden Schulen, die Entscheidung über Unterrichtsausfall bei hohen Temperaturen auch für die Sekundarstufe II zu treffen“, sagt Kultusministerin Julia Willie Hamburg. „Wir geben das insofern ins Ermessen der Schulleitungen vor Ort, zu entscheiden, ob die Klassenräume noch eine vertretbare Temperatur haben, bei der normaler Unterricht stattfinden kann.“
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