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Warum das Urteil gegen einen Cloppenburger Messerstecher jetzt auf dem Prüfstand steht

Das Landgericht hatte den 33-Jährigen zu 5 Jahren Haft verurteilt. Sein Verteidiger hielt eine Bewährungsstrafe für angemessen. Jetzt liegt der Fall beim Bundesgerichtshof.

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Ein 33-jähriger Cloppenburger, hier zum Prozessauftakt mit seinem Verteidiger Ulrich Hogeback (links), schlitzte einem Kontrahenten mit einem großen Messer das Gesicht auf. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Foto: Oblau

Ein 33-jähriger Cloppenburger, hier zum Prozessauftakt mit seinem Verteidiger Ulrich Hogeback (links), schlitzte einem Kontrahenten mit einem großen Messer das Gesicht auf. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Foto: Oblau

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