Das Nachrichtenportal vonMünsterländische Tageszeitung MT undOldenburgische Volkszeitung OV

Waldbrandgefahr: Das gilt ab Freitag im Landkreis Vechta

Grillen, Rauchen und abseits ausgeschilderter Wege  unterwegs sein, ist ab Freitag in Wäldern, Mooren und Heidegebieten verboten. Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Artikel teilen:
Foto: dpa/Assanimoghaddam

Foto: dpa/Assanimoghaddam

Wegen der hohen Temperaturen und der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr in der Region. Der Landkreis Vechta hat nun eine Verordnung zur Verhütung von Bränden in Wald, Moor-, und Heidegebieten erlassen.

Von Freitag (18. Juni) an ist unter anderem das Rauchen und das Anzünden von Feuer in den betroffenen Gebieten verboten. Ferner wird das Grillen untersagt. Dies gilt laut Mitteilung des Landkreises Vechta auch für ausgewiesene Grillplätze.

Alle Spaziergänger, Rad- und Autofahrer sowie Reiter dürfen nicht von den ausgeschilderten Wegen abweichen. Für Autofahrer gilt außerdem ein Parkverbot abseits vorhandener Parkplätze.

Wer sich nicht an die Verordnung hält, muss laut Mitteilung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen. Wichtig: Jäger und Grundstückseigentümer sind von der Regelung nicht betroffen.  

Gut und kompakt informiert zum Feierabend: Abonnieren Sie jetzt kostenlos unseren neuen WhatsApp-Kanal und erhalten den Newsletter „N'Abend, Oldenburger Münsterland“. Und nicht vergessen, die Benachrichtigungen auf dem Glocken-Symbol zu aktivieren! Hier geht es direkt zum WhatsApp-Kanal

Hier klicken und om-online zum Start-Bildschirm hinzufügen

Waldbrandgefahr: Das gilt ab Freitag im Landkreis Vechta - OM online