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"Vier paar Fußballschuhe" sind 80 Gramm Kokain

Deal in Schneiderkrug: Seit Montag müssen sich zwei Männer vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Ihnen wird Drogenhandel im großen Stil vorgeworfen.

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Wegen bewaffneten Handeltreibens mit Rauschgift in mehreren Fällen muss sich seit Montag ein 45 Jahre alter Mann vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Der Angeklagte, der zwei Drogenwohnungen in Delmenhorst und Cloppenburg unterhielt, soll 2019 und Anfang dieses Jahres in Cloppenburg und Delmenhorst im großen Stil mit Kokain Handel getrieben haben.

30-Jähriger aus Bakum auf der Anklagebank

Mit auf der Anklagebank sitzt ein 30-Jähriger aus Bakum. Er ist nur wegen einer Tat angeklagt. Er soll dem Hauptangeklagten im Februar dieses Jahres 150 Gramm Kokain aus Bremen verschafft haben. Bei der Übergabe der Drogen auf einem Rastplatz bei Schneiderkrug griff die Polizei zu. Gegen den 45-Jährigen wurde Haftbefehl erlassen. Er hatte dann noch versucht, Kokain in einem Gürtel in die JVA zu schmuggeln. Der „Stoff“ wurde aber entdeckt.

Dem Zugriff waren längere Telefonüberwachungen vorangegangen. Dabei entschlüsselte die Polizei die Geheimsprache der mutmaßlichen Dealer. So bedeuteten "vier Paar Fußballschuhe" 80 Gramm Kokain. Der 45-Jährige war bereits 2019 ins Visier der Ermittler geraten. Bei ihm wurden neben Drogen auch Waffen gefunden. Auch nach seiner Verhaftung im Februar dieses Jahres konnten in seinen Wohnungen in Delmenhorst und Cloppenburg Drogen und Verpackungsmaterial sichergestellt werden.

Cuttermesser im Kulturbeutel

Was die Sache für den 45-Jährigen aber besonders brisant macht, ist der Umstand, dass sich im Kulturbeutel des Angeklagten neben Drogen auch ein Cuttermesser befand. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Messer als Waffe eingestuft. Deswegen ist der 45-Jährige auch wegen bewaffneten Handeltreibens mit Rauschgift angeklagt. Mindeststrafe hierfür: fünf Jahre Gefängnis. Möglicherweise hat der Angeklagte das Cuttermesser aber nur zum Zerteilen von Drogen eingesetzt. Dann wäre der schwere Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens vom Tisch. Das Verfahren ist auf vier Verhandlungstage terminiert.

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