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Unfallserie in Barßel und Oldenburg: 50-Jähriger richtet Chaos an

Der Mann ist für einen Schaden von mehreren 10.000 Euro verantwortlich. Er konnte erst gestoppt werden, als sein Auto nicht mehr fahrtauglich war.

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Symbolfoto: dpa

Symbolfoto: dpa

Ein unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol stehender 50-jähriger Autofahrer aus Wiefelstede ohne Führerschein hat am Sonntag in Oldenburg und Barßel diverse Verkehrsunfälle verursacht. Wie die Polizei berichtet, beläuft sich der Schaden auf insgesamt mehr als 40.000 Euro.

Gegen 16 Uhr kam es in der Straße „Am Alexanderhaus“ in Oldenburg zum ersten Unfall. Der Mann touchierte einen parkenden Wagen und fuhr weiter, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Ein Zeuge beobachtete den Unfall und verständigte die Polizei.

Weitere Unfälle in Barßel

Gegen 17.15 Uhr touchierte der Mann erneut ein Auto, diesmal im Bereich Ammerländer Straße/Lange Straße in Barßel. Eine 26-jährige Autofahrerin aus Barßel stand an einer roten Ampel, als der Mann aus Wiefelstede rechts an ihrem Fahrzeug vorbeifuhr und es dabei touchierte. Auch dieses Mal setzte er seine Fahrt fort.

Im Anschluss kollidierte er auf der Langen Straße mit dem Auto einer 55-jährigen Frau aus Barßel, überfuhr anschließend eine Verkehrsinsel und ein Verkehrszeichen. Wieder fuhr er einfach weiter.

Die Fahrt des Wiefelsteders endete schließlich auf der Hauptstraße in Barßel. Vor einer roten Ampel im Bereich der Deichstraße fuhr er auf den wartenden Wagen eines 38-jährigen Barßelers auf. Das Auto war nicht mehr fahrbereit, der Barßeler und der Wiefelsteder zogen sich leichte Verletzungen zu. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 40.000 Euro.

Kein Führerschein, dafür Alkohol und Drogen

Die Ursache für die Serie von Verkehrsunfällen und das Verhalten des 50-Jährigen war schnell gefunden: Er war ohne Fahrerlaubnis am Steuer. Zudem lag ein Mischkonsum von Alkohol (0,05 Promille) und weiteren Betäubungsmitteln vor, weshalb eine Blutprobenentnahme angeordnet wurde.

Gegen den Wiefelsteder wurden Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Unfall und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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