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Ticketbetrug bei Ebay: Junger Saterländer kommt wohl letztmalig glimpflich davon

Seine "Selbst-Ausbildung" zum Betrüger hat der 20-Jährige offenkundig schon abgeschlossen – nicht aber seine berufliche. Aus diesem Grund drückt das Gericht noch einmal ein Auge zu.

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Symbolfoto: Bänsch

Symbolfoto: Bänsch

Wegen Betruges hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 20-Jährigen aus dem Saterland zu einem einwöchigen Dauerarrest verurteilt. Damit ist der Angeklagte, der als Intensivtäter gilt, glimpflich davongekommen. Denn der 20-Jährige hat aus früheren Verurteilungen noch 2 Jahre Jugendstrafe offen. Wäre diese Strafe jetzt mit einbezogen worden, müsste die Aussetzung auf Bewährung widerrufen werden– denn die Grenze liegt bei 2 Jahren. 

Doch davon sah das Gericht ab. Der 20-Jährige hat einen Ausbildungsplatz. 2,5 Jahre hat er in dieser Ausbildung bereits absolviert. Das Gericht wollte den Ausbildungs-Abschluss nicht gefährden. Deswegen nur ein einwöchiger Dauerarrest, den der Saterländer im Urlaub absitzen kann. 

Während der 2-jährigen Bewährung bot der Angeklagte auf Ebay-Kleinanzeigen zwei Tickets für den Frühtanz in Tange an. Er kassierte die 90 Euro, lieferte die Tickets aber nicht aus. Im Verfahren hat der Angeklagte die Vorwürfe bestritten.

Er habe zwar die Tickets zum Zeitpunkt des Angebots bei Ebay gehabt. Ursprünglich gehörten sie zwei Freunden. Die konnten aus Zeitgründen aber nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Die Tickets gingen an den 20-Jährigen, der habe sie dann verkaufen wollen. Laut Angaben des Angeklagten kam es plötzlich anders: Die beiden Freunde wollten doch zum Frühtanz und forderten die Tickets zurück.

Deshalb habe er die angebotenen Tickets nicht mehr verschicken können. Die Tickets waren für das vorige Jahr gedacht gewesen. Im Verfahren konnte der Angeklagte aber nur nachweisen, für 2022 Tickets besessen zu haben, nicht aber für 2023. Damit stand die Schuld des 20-Jährigen fest.

Mit der Entscheidung des Jugendgerichts zeigte sich der Saterländer zufrieden. Er verzichtete direkt nach der Urteilsverkündung auf Rechtsmittel.

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