Als die Corona-Pandemie ausbrach, war vor allem Klopapier rationiert. Die Regale in den Geschäften waren ständig leer. Deswegen hatten die Verbrauchermärkte angeordnet: Jeder Kunde bekommt nur eine Packung Toilettenpapier.
Das führte häufig zu Ärger und Unverständnis. So auch bei einer Frau aus Essen. Sie soll in einem Verbrauchermarkt in Essen zwei Packungen Klopapier gefordert haben. Weil das aber nicht erlaubt wurde, soll die 39-Jährige eine Verkäuferin beleidigt und auf die Frau eingeschlagen haben.
Verfahren wird gegen Auflage von 300 Euro eingestellt
Diese Körperverletzung und Beleidigung waren nun Gegenstand eines Verfahrens vor dem Cloppenburger Amtsgericht. Doch so schlimm, wie es sich laut Anklage noch anhörte, war es dann doch nicht. Die Verkäuferin sagte, sie sei von der Angeklagten lediglich gestreift worden. Deswegen stellte das Gericht das Verfahren gegen die Angeklagte ein, allerdings verbunden mit einer Geldauflage von 300 Euro.
Am Tattag hatte zunächst der Bruder der Angeklagten versucht, in dem besagten Geschäft zwei Packungen Klopapier zu bekommen. Das war ihm aber verwehrt worden. Er ging dann ohne Klopapier nach Hause und erzählte alles seiner Schwester. Nun machte die sich auf, um im Geschäft das leidige Thema mit dem Toilettenpapier zu regeln. Lautstark soll sie nun von der Verkäuferin zwei Packungen des begehrten Klopapiers gefordert worden.
Eine sei für sie selbst, die andere Packung für ihre kranke Mutter. Doch die Verkäuferin blieb standhaft. Eine Packung sei erlaubt. Nun wurde die Verkäuferin den Feststellungen zufolge aufs Äußerste beleidigt und „gestreift“. Am Ende kostet der Streit um das Klopapier die Angeklagte nun 300 Euro. Dabei wäre alles ganz einfach gewesen. Wenn der Bruder der Angeklagten schon mal eine Packung Klopapier mitgenommen hätte und die Angeklagte wenig später selbst noch einmal gegangen wäre, hätte sie sich 300 Euro sparen können.