Sportverbot im Kreis Cloppenburg wird gelockert
Im Kreis Cloppenburg gibt es aktuell 228 Coronafälle. Beim Sportverbot gibt es ab Donnerstag Lockerungen. Die gelten aber nicht für Punkt-, Liga-, Pokal- und Testspiele.
Matthias Bänsch | 06.10.2020
Im Kreis Cloppenburg gibt es aktuell 228 Coronafälle. Beim Sportverbot gibt es ab Donnerstag Lockerungen. Die gelten aber nicht für Punkt-, Liga-, Pokal- und Testspiele.
Matthias Bänsch | 06.10.2020
Im Kreis Cloppenburg werden mit Stand von Dienstag (6. Oktober) 228 aktive und nachgewiesene Coronafälle gezählt. Das hat das Cloppenburger Gesundheitsamt mitgeteilt. Demnach liegen 19 positive Testergebnisse aus fünf Kommunen vor. Dabei handelt es sich in 14 Fällen um K1-Personen, als Kontakte, "die sich zum Testzeitpunkt bereits in Quarantäne befanden", wie Kreissprecher am Dienstag erklärte. Das ist insofern eine gute Nachricht, wie diese Personen sehr wahrscheinlich keine weitere Infektionskette ausgelöst haben. Den 19 positiven Testergebnissen stehen 18 Personen gegenüber, die seit Dienstag als genesen gelten. Dadurch steigt die Zahl der aktuellen Coronafälle um 1 von 227 auf 228. Ab Donnerstag (8. Oktober) soll das kreisweite Sportverbot wieder etwas gelockert. Ab dann sollen Kontaktsportarten, also Sportarten bei denen bisher nicht zu jeder Zeit ein Abstand von zwei Metern zwischen den ausübenden Personen eingehalten wurde als Einzel- oder Mannschaftssportler auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder zulässig sein. Es gibt aber eine Einschränkung: "Die Sportausübung wird nur erlaubt, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 25 Personen erfolgt", erklärte Sascha Rühl. Für den Schulsport gibt es außerdem generell grünes Licht. Weiter strikt verboten bleibt hingegen die Teilnahme an am Punkt-, Liga- oder Pokalspielen. Das gilt auch für Testspiele. Heißt aber im Umkehrschluss: Training ist wieder erlaubt. Am kommenden Sonntag endet außerdem die Allgemeinverfügung für das Alte Amt Löningen (also Löningen, Lastrup, Lindern und Essen). Dort gelten derzeit wie bereits berichtet Kontaktbeschränkungen. Die Kreisverwaltung will im Laufe der Woche prüfen, ob diese Verfügung auslaufen soll oder verlängert wird. Möglich ist laut Angaben der Kreisverwaltung, ob andere Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen nötig sind. Dabei wird die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen wahrscheinlich eine Rolle spielen. Diese soll am 8. Oktober vorliegen und in Kraft treten. Die vom Landesgesundheitsamt aktuell gemeldete 7-Tagesinzidenz für den Landkreis Cloppenburg liegt aktuell bei 39,3. Der Wert basiert auf 67 Coronafällen in den letzten 7 Tagen. Nach jetzigem Stand der Daten aus Hannover liegt der Landkreis seit dem 4. Oktober wieder unterhalb des 50er-Grenzwertes. Zuletzt wurde der Grenzwert am 3. Oktober mit einer 7-Tagesinzidenz von 51 überschritten. Hinweis: Zahlen über Zahlen, da verliert man schnell den Überblick. Doch welcher Wert ist wofür entscheidend? Wir bemühen uns gerade jetzt bei der angespannten Lage im Kreis Cloppenburg so verständlich wie möglich das Infektionsgeschehen darzustellen. Wir veröffentlichen die Daten des Cloppenburger Gesundheitsamtes. Die veröffentlichten Zahlen können auch jederzeit überprüft werden. Hier gibt es diese Links: Wie viele neue Infektionen gibt es im Landkreis Cloppenburg? Wo sind Quarantänefälle nötig? Hier gibt es die Daten des Cloppenburger Gesundheitsamtes. Wie hoch ist die 7-Tagesinzidenz? Das Cloppenburger Gesundheitsamt führt keine eigene Berechnung durch. Die Zahlen des Landesgesundheitsamtes in Hannover sind maßgeblich für den Landkreis Cloppenburg. Sollte der dort berechnete Grenzwert von 50 überschritten werden, ist die Kreisbehörde in der Regel dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Infektionen einzudämmen. Neu: Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass erste Maßnahmen schon bei einem Wert über 35 geprüft bzw. getroffen werden sollen. Wichtiger Hinweis: Die Zahlen werden nachträglich überarbeitet. Heißt: Die aktuell gemeldete Zahl kann an den darauffolgenden Tagen noch nach oben oder unten korrigiert werden. Hier gibt es die Übersichtskarte des Landesgesundheitsamtes. Einige Bundesländer überprüfen beim Robert-Koch-Institut ob ein Landkreis den Grenzwert überschritten hat und erlassen Maßnahmen (z.B. ein Beherbungsverbot) für Einwohner des betroffenen Landkreises. Das RKI hat aber andere Werte/Berechnungen als das Landesgesundheitsamt - unter anderem auch wegen der zeitlichen Meldeverzögerung. Deshalb weicht der Wert auch (teilweise sehr deutlich) ab. Wenn Sie verreisen möchten, können sie hier die Übersichtskarte des Robert-Koch-Institutes aufrufen. Noch einmal der Hinweis: Die Einschätzung des RKI beeinflusst nicht die Maßnahmen, die auf Kreisebene entschieden werden. Das RKI deklariert im Übrigen auch keine Risikogebiete. Das entscheiden die Landesgesundheitsämter der jeweiligen Bundesländer.Sportverbot wird etwas gelockert
Kontaktbeschränkung im Südkreis wird geprüft
Die aktuelle 7-Tagersinzidenz: 39,3
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