Weniger Straftaten trotz wachsender Bevölkerung und eine höhere Aufklärungsquote: So fällt die Kriminalstatistik des Oldenburger Münsterlandes für das Jahr 2024 aus. Demgegenüber steht eine steigende Anzahl von Fällen Häuslicher Gewalt sowie die Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamten.
„Das Oldenburger Münsterland bleibt nach wie vor eine sichere Region. Die Entwicklung der Kriminalitätsbelastung ist immer ein Indikator für die Sicherheit in unserer Region. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden, im Vergleich zum Vorjahr erneut gesunken ist“, wird Jörn Kreikebaum, Leiter der Polizeidirektion Cloppenburg/Vechta, zitiert.
Demnach gab es im Jahr 2024 eine Gesamtanzahl von 3950 Straftaten pro 100.000 Einwohner für beide Landkreise. Das sind weniger als im Vergleich zum Vorjahr (4199). Im Kreis Vechta verzeichnet die Polizeiinspektion einen leichten Anstieg (2023: 4435; 2024: 4458). Im Vergleich zu vor 10 Jahren (2015: 5025) sind die Zahlen jedoch leicht gesunken.
Rückgang der Gesamtfallzahlen bei steigender Bevölkerungszahl
Bei den Fallzahlen konnte der historische Tiefstwert aus dem Jahr 2021 (12.018) unter Pandemie-Umständen mit 12.891 Taten nicht erreicht werden. Dennoch kann mit -5,44 Prozent (741 Taten weniger als im Vorjahr) ein Rückgang bei der Entwicklung der Gesamtkriminalität bei einer Aufklärungsquote von 64,35 Prozent verzeichnet werden.
Für den Landkreis Vechta registriert die Polizei einen leichten Anstieg der Fallzahlen (2023: 6516 / 2024: 6587), gleichzeitig stieg jedoch auch die Aufklärungsquote um 2,53 von 59,70 auf 62,23 Prozent. Der prozentuale Rückgang findet laut Mitteilung seinen Ursprung in den Bereichen der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (12,78 Prozent weniger als im Vorjahr), der strafrechtlichen Nebengesetze (40,45 Prozent weniger als im Vorjahr) und im Bereich der Diebstahlsdelikte (5,20 Prozent weniger als im Vorjahr). Lediglich im Bereich der Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit ist laut Statistik ein Anstieg um 5,19 Prozent zu verzeichnen. Der signifikante Rückgang im Bereich der strafrechtlichen Nebengesetze ist unter anderem mit der Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes und Inkrafttretens des Konsumcannabisgesetz (KCanG) im Jahr 2024 zu erklären.
Blick auf einzelne Deliktsbereiche
Im Bereich der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta entfallen mit 4665 Taten die meisten Fallzahlen auf den Bereich der Diebstahlsdelikte (Vorjahr: 4921), gefolgt von 2509 Delikten im Bereich der sonstigen Straftaten, unter die beispielsweise Sachbeschädigungen, Beleidigungen und Hausfriedensbrüche fallen. Darauf folgen die Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit mit 2434 Taten(Vorjahr: 2314, +5,19 Prozent) und Vermögens- und Fälschungsdelikte mit 2153 Taten (Vorjahr: 2358, - 8,69 Prozent).
Straftaten gegen das Leben
Zu diesen Kapitaldelikten zählen unter anderem Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung. Wie bereits im Vorjahr wurden elf dieser Straftaten im Bereich der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta registriert. Dabei betrug aufgrund der Klärung eines Falles des Vorjahres die Aufklärungsquote 109,09 Prozent. Straftaten wie diese finden medial immer viel Beachtung. Einige Sachverhalte sind im Kontext „Häuslicher Gewalt“ zu sehen. Trotz der rechtlichen Feststellung eines Tötungsdeliktes finden sich einige Fälle statistisch gesehen auch in diesem Bereich wieder.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Dieser Deliktsbereich umfasst sämtliche Straftaten des Sexualstrafrechts in Deutschland. Auszugsweise sind hier Straftaten wie sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung und Kinderpornographie genannt. Im Vergleich zum Jahr 2023 (532) sind die Zahlen bei konstant hoher Aufklärungsquote (93,10 Prozent) mit 464 Fällen im Jahr 2024 rückläufig. Gleichwohl liegen die Fallzahlen auf einem seit 2022 gleichbleibend hohen Niveau.
Entwicklung bei den Rohheitsdelikten und den Straftaten gegen die persönliche Freiheit
Unter diesem Deliktsfeld sind Raubstraftaten, Körperverletzungsdelikte sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit zu verstehen, einschließlich Bedrohung und Nötigung. Für das vergangene Jahr wurden für beide Landkreise 2434 Taten verzeichnet. Das entspricht einem Zuwachs von 120 Taten. Die aktuelle Zahl ist im 10-Jahres-Vergleich am höchsten. In diesem Zusammenhang kann allerdings ein Rückgang von (Körperverletzungs-)Taten festgestellt werden, bei dem ein Messer zum Einsatz kam. Wurden für das Jahr 2023 noch 64 Fälle registriert, sank der Wert im Jahr 2024 auf 51 Fälle bei einer Aufklärungsquote von 84,31 Prozent.
Starker Rückgang der Fallzahlen bei Wohnungseinbruch-Diebstählen
Für das Jahr 2024 wurden 154 Fälle des Wohnungseinbruch-Diebstahls angezeigt. Dies sind 60 Fälle weniger als im Vorjahr. Davon verblieben 52 Fälle im Versuchsstadium (Vorjahr: 73). „Die Bekämpfung des Wohnungseinbruch-Diebstahls ist und bleibt eines der zentralen Themen in unserer Präventionsarbeit. Die Präventionsveranstaltungen in diesem Kontext werden von vielen Interessierten angenommen. Auch die häuslichen Beratungen haben sich etabliert. Insgesamt kann eine große Sensibilität für dieses Thema festgestellt werden“, fasste Kriminalhauptkommissar Andreas Bonk, Beauftragter für Kriminalprävention, diesen Deliktsbereich zusammen.
Die Zahl der Wohnungseinbrüche im Landkreis Vechta mit 101 Taten im Vergleich mit dem Landkreis Cloppenburg bleibt auf dem Niveau der vergangenen Jahre. Dazu sagt Erster Kriminalhauptkommissar Günter Stukenborg, Leiter des Kriminal- und Ermittlungsdienstes des Polizeikommissariats Vechta: „Die Ermittlungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Landkreis Vechta mit seiner geografischen Lage zwischen Bremen im Norden und dem Ruhrgebiet im Süden aufgrund der Querung der BAB 1 durch den gesamten Landkreis ein wiederkehrendes Ziel überörtlicher Wohnungseinbrecher darstellt. Diesem wurde und wird mit intensiven zielgerichteten Ermittlungen entgegengewirkt.“
Gewalt gegen Polizeibeamte
Der gesamtgesellschaftliche Trend, dass Roheitsdelikte zunehmen, ist auch im Oldenburger Münsterland zu beobachten. Während 2023 noch 71 Taten in beiden Landkreisen registriert wurden, stieg diese Zahl in 2024 auf 79 (Anstieg um 11,27 Prozent). Im Vergleich: 2019 fanden sich 56 Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in den Statistiken wieder. Auch die Anzahl der betroffenen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ist von 173 auf 188 nochmals gestiegen. Lediglich ein Rückgang der dabei leicht (18; Vorjahr: 28) beziehungsweise schwer (0; Vorjahr: 1) verletzten Beamtinnen und Beamten ist als positiv zu betrachten. 
Der Anstieg der Fallzahlen sorgt bei Jörn Kreikebaum für Unmut: „Übergriffe auf unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind nicht hinnehmbar. Die steigende Bereitschaft zur Gewaltausübung bei sinkender Hemmschwelle bereitet mir Sorgen. Dies scheint nicht nur ein gesamtgesellschaftlicher Trend zu sein, er wirkt sich auch nachhaltig auf den dienstlichen Alltag der Polizistinnen und Polizisten aus. Wir setzen alles daran, solche Delikte mit allen Mitteln konsequent zu verfolgen.“
Nach wie vor: Anstieg der Fallzahlen im Bereich Häuslicher Gewalt
Im Jahr 2024 registriert die Polizeiinspektion 840 Fälle mit 830 Opfern von „Häuslicher Gewalt“. Im Jahr 2023 waren es 775 Fälle mit 748 Opfern. Von den 830 Opfern waren mit 588 Personen etwa 70,84 Prozent weiblichen Geschlechts (männlich: 242). Bei 490 von 840 Fällen (58,33 Prozent) handelte es sich um Konflikte in (ex-)partnerschaftlichen Beziehungen. 299 Fälle (35,60 Prozent) entfielen auf familiäre Konflikte.
„Nach wie vor ist die Entwicklung im Bereich der „Häuslichen Gewalt“ besorgniserregend. Im Ergebnis sprechen wir bei 840 Fällen von zur Anzeige gebrachten Taten, also dem Hellfeld. Viele Sachverhalte finden im Verborgenen statt. Dieser Entwicklung stellen wir uns entschieden entgegen und setzen alles daran, die Opfer zu schützen und Strafverfahren beweissicher vor Gericht zu bringen. Das Deliktsfeld ist weiterhin ein elementarer Bestandteil der Präventionsarbeit. Der Austausch mit den Netzwerkpartnern, wie beispielsweise die Beratungs- und Interventionsstellen, wurde auch im letzten Jahr nochmals intensiviert, um dem Kriminalitätsphänomen entgegenzutreten“, erläuterte Alexander Kreye.
Kinder- und Jugendkriminalität
Die Anzahl der Fälle, zu denen Kinder und Jugendliche als Tatverdächtige oder Beschuldigte ermittelt wurden, weist im Berichtsjahr 2024 einen signifikanten Rückgang auf und liegt bei nunmehr 948 Fällen (Vorjahr: 1246). Dies bedeutet einen prozentualen Rückgang um 31,43 Prozent. Damit wird annähernd der Tiefstwert im 10-Jahres-Vergleich von 2021 mit 942 Fällen erreicht. 
Der Rückgang schlägt sich insbesondere im Bereich der Verbreitung pornographischer Schriften mit einem Rückgang um 36,84 Prozent nieder. Auch wurden weniger kinderpornographische Schriften verbreitet. Zudem hat es eine deutliche Abnahme bei den Diebstahlsdelikten (2023: 403; 2024: 267; -33,75 Prozent) gegeben. Im Zusammenhang mit dem gesamtgesellschaftlichen Trend steigt die Zahl der Körperverletzungsdelikte um 6,32 Prozent leicht an (2023: 190; 2024: 202).
Kriminalhauptkommissarin Claudia Stukenborg, Beauftragte für Kinder- und Jugendprävention bei der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, sieht einen erfreulichen Trend: „Auch in diesem Bereich sind wir mit einem großen Angebot im Rahmen der Präventionsarbeit tätig. Wir gehen an die Schulen und klären die Schülerinnen und Schüler direkt über Kriminalitätsphänomene, Straftaten und ihre Folgen auf. Neben dem Schwerpunkt der Gewaltprävention warnen wir insbesondere vor den Gefahren von Alkohol, psychoaktiven Stoffen und Betäubungsmitteln, beleuchten aber auch das Internet und sensibilisieren für einen verantwortungsvollen Umgang. Das meint explizit gerade das Veröffentlichen oder Weitergeben vertraulicher Informationen oder Bilder. Auch hier stehen wir im engen Austausch mit Trägern der Kinder- und Jugendpflege sowie der Fachstelle für Suchtprävention, suchen aber auch immer wieder den Kontakt zur Elternschaft im Kontext schulischer Veranstaltungen. Die Zahlen bestärken die Bemühungen in diesem Deliktsfeld.“
Strafrechtliche Nebengesetze
Die strafrechtlichen Nebengesetze bilden eine Gruppe von Gesetzen, die zusätzliche, spezielle Tatbestände zum allgemeinen Strafgesetzbuch bereitstellen. Hierunter fallen zum Beispiel das Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG), das Arzneimittelgesetz (AMG) oder das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Zum 1. April 2024 gab es eine Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes beziehungsweise die Schaffung des Konsumcannabisgesetzes. Diese Gesetzesänderung schlug sich erheblich in der PKS nieder. So wurden 2023 im Kontext der strafrechtlichen Nebengesetze noch 1100 Straftaten registriert, in 2024 sank der Wert auf 655. Allein im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität gab es einen Rückgang um 358 Fälle (2023: 755; 2024: 397). Das entspricht einem Rückgang um 47,42 Prozent. Im konkreten Bezug zu den allgemeinen Verstößen mit Cannabis gab es einen Rückgang um 76,71 Prozent (2023: 425; 2024: 99).
Ermittelte Tatverdächtige
Insgesamt konnten im Jahr 2024 durch die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta 6430 Tatverdächtige (2023: 6890) ermittelt werden. Damit ist die Zahl der Tatverdächtigen etwas gesunken, aber im 10-Jahres-Durchschnitt auf einem konstanten Niveau. 
Von den 6430 Tatverdächtigen besaßen 4043 Tatverdächtige die deutsche (62,88 Prozent) und 2387 Personen eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit (37,12 Prozent). 210 Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit hatten einen Aufenthaltsstatus. Auf die Gesamtzahl der Tatverdächtigen gesehen bildet diese Personengruppe einen Anteil von 3,27 Prozent. 
Insgesamt ist die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen im Vergleich zum Vorjahr (2023: 2514) um 5,05 Prozent gesunken. Auch in Bezug zu Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit kann mit 7,61 Prozent ein Rückgang zum Vorjahr festgestellt werden (Vorjahr: 4376). Die Gründe hierfür sind von vielen Seiten zu betrachten und können nicht pauschalisiert werden. Der Rückgang kann und sollte nicht nur mit Ankunft und Verbleib der Migrantinnen und Migranten begründet werden, sondern bedarf auch einer differenzierten Betrachtung der Umstände der Ankunft, der unklaren Bleibeperspektiven sowie der Unterbringung und den zusammenhängenden Lebensverhältnissen. 
Unter den Tatverdächtigen waren 241 Kinder (2023: 288) und 608 Jugendliche (2023: 766) sowie 494 Heranwachsende (2023: 563). Damit verteilt sich die Altersstruktur der Tatverdächtigen auf 79,11 Prozent Erwachsene, 7,68 Prozent Heranwachsende, 9,46 Prozent Jugendliche und 3,75 Prozent Kinder.
Fazit und Ausblick
„Das Oldenburger Münsterland ist eine sichere Region. Es bleibt unser erklärtes Ziel, dieses hohe Sicherheitsniveau auch in Zukunft zu gewährleisten“, fasste Jörn Kreikebaum zusammen.
Alexander Kreye ergänzte diese Einschätzung und betonte: „Gleichzeitig erfordert die Entwicklung in bestimmten Deliktsbereichen eine erhöhte Aufmerksamkeit und eine gezielte Schwerpunktsetzung. Unsere Kolleginnen und Kollegen widmen sich diesen anspruchsvollen Aufgaben mit großem Engagement und hoher fachlicher Kompetenz. Sie leisten dabei nicht nur einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung spezifischer Kriminalitätsphänomene, sondern bewältigen auch die vielfältigen Herausforderungen des dienstlichen Alltags mit hoher Professionalität.“
Abschließend und mit Blick auf seine nahende Pensionierung richtete Jörn Kreikebaum den Blick in die Zukunft: „Ich bin mir sicher, dass wir auch zukünftig trotz steigender Arbeitsbelastung gut aufgestellt sein werden und weiterhin mit aller Entschlossenheit daran arbeiten werden, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Region bestmöglich zu gewährleisten.“