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Schwarzarbeit in der Baubranche: Osnabrücker Zoll leitet 13 Strafverfahren ein

Die Beamten haben unter anderem Baustellen im Landkreis Vechta und Diepholz überprüft – und wurden fündig.

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Symbolfoto: Zoll Osnabrück

Symbolfoto: Zoll Osnabrück

Wegen illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit, nicht gezahltem Mindestlohn und Sozialversicherungsbetrug hat das Osnabrücker Zollamt am Montag (16. Juni) nach einer bundesweiten Razzia gegen Schwarzarbeit in der Baubranche 13 Strafverfahren eingeleitet. Überprüft wurden Baustellen in den Regionen Vechta, Diepholz, Emsland, Osnabrück und Nordhorn. Das teilt die Polizei am Dienstag mit.

Laut Mitteilung wurden 156 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Zwölf ausländische Arbeitnehmer hatten keine gültige Arbeitserlaubnis. Deshalb leitete der Zoll gegen sie ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Über die aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Außerdem wurde gegen einen Arbeitnehmer ein Verfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet.

39 Sachverhalte seien noch zu überprüfen. Unter anderem sei der vorgeschriebene Mindestlohn nicht gezahlt worden. In zwei Fällen ermitteln die Beamten wegen Sozialleistungsbetrugs. Außerdem bestehe der Verdacht, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde. In acht Fällen könnte es sein, dass Ausländer ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung beschäftigt wurden. Die Ermittlungen dauern an.


Zum Hintergrund:

  • Typischerweise schließen sich nach Prüfungen umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
  • Hier steht das Hauptzollamt Osnabrück in engem Austausch mit anderen Behörden (zum Beispiel dem Finanzamt oder den Rentenversicherungsträgern).
  • Sanktionen gegen die Betriebe erfolgen daher typischerweise wesentlich später nach den Prüfungen.
  • Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung sowie der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auch auf die Baubranche.
  • Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch.
  • Diese konzertierten Prüfungen sind ein Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

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