Private Feiern werden deutlich eingeschränkt
Ab Freitag gilt eine neue Corona-Verordnung im Landkreis Vechta. Sie wirkt sich bis ins Wohnzimmer aus. Denn die jüngsten Infektionen entstanden im persönlichen Umfeld.
Matthias Niehues | 08.10.2020
Ab Freitag gilt eine neue Corona-Verordnung im Landkreis Vechta. Sie wirkt sich bis ins Wohnzimmer aus. Denn die jüngsten Infektionen entstanden im persönlichen Umfeld.
Matthias Niehues | 08.10.2020

Beantworten die Fragen: Landrat Herbert WInkel, Sandra Guhe (Gesundheitsamt) und Uwe Bünger (Ordnungsamt). Foto: M. Niehues
Die Corona-Regeln ändern sich mal wieder. Ab Freitag gilt eine neue niedersächsische Verordnung. Am Freitag veröffentlicht zudem der Landkreis Vechta eine neue Allgemeinverfügung. Künftig ist die erlaubte Teilnehmerzahl für private Treffen und Feiern an die aktuelle Inzidenzzahl (Anzahl der Infizierten innerhalb von sieben Tagen bezogen auf eine Einwohnerzahl von 100.000) gekoppelt, die der Landkreis auf seiner Webseite tagesaktuell veröffentlicht. Der Landkreis beantwortet hierzu die wichtigsten Fragen der Leser von OM online, auch wie man sich verhalten sollte, wenn es jetzt in die Ferien gehen soll. Die Zulässigkeit ist an die aktuelle Inzidenzzahl gekoppelt. Außerdem müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können. Die Anzahl der maximalen Personenzahl richtet sich nach der Höhe der Inzidenz und danach, ob die private Zusammenkunft in privaten geschlossenen Räumen, auf eigenen privaten oder zur Verfügung gestellten Flächen oder in zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten wie gastronomischen Betrieben stattfindet. Für private Treffen und Feiern in einer privaten Wohnung und anderen eigenen geschlossenen Räumen sind jetzt maximal 25 Personen zulässig, sofern die Inzidenzzahl unter 50 liegt und maximal zehn Personen zulässig, sobald die Inzidenzzahl bei 50 oder höher liegt. Für private Treffen und Feiern auf eigenen oder privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel – beispielsweise im Garten oder auf dem Hof – sind dann maximal 50 Personen zulässig, sofern die Inzidenzzahl unter 35 liegt. Maximal 25 Personen sind zulässig, sofern die Inzidenzzahl zwischen 35 und 50 liegt, maximal 10 Personen sind erlaubt, sofern die Inzidenzzahl bei 50 oder höher liegt. Für private Treffen und Feiern an öffentlich zugänglichen Orten, in zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten Dritter, oder in gastronomischen Betrieben sind dann ab Freitag maximal 100 Personen erlaubt, sofern die Inzidenzzahl unter 35 liegt, aber maximal 50 Personen, sofern die Inzidenzzahl zwischen 35 und 50 liegt und höchstens 25 Personen, sofern die Inzidenzzahl bei 50 oder höher liegt. In diesem Fall dürfen ab 18 Uhr zudem keine Spirituosen und ab 22 Uhr insgesamt kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Diese Regeln gelten nur für private Feiern, auch wenn sie in gastronomischen Einrichtungen stattfinden. Ordnungsamtsleiter Uwe Bünger befürchtet hier „in Zukunft große Probleme“. Landrat Herbert Winkel kritisiert, dass bei den neuen Regelungen nur noch die Inzidenzzahl über Maßnahmen entscheidet. Wie rasch dieser Wert nach oben schnellen könne, habe das jüngste Infektionsgeschehen gezeigt. Auch wenn dies lokal eingrenzbar gewesen sei, habe der Landkreis jetzt keinen Ermessensspielraum mehr. Allein die aktuelle Inzidenzzahl sei künftig das Kriterium. Hier gelten weiter die bisherigen gastronomischen Corona-Regeln. Der Landkreis will die Einhaltung kontrollieren. Betrieben, die Regeln nicht einhalten, kann aber die Schließung drohen. Ein Sperrstunde plant der Landkreis derzeit nicht. Für private Reisende (Tourismus) aus einem Gebiet mit einem Inzidenzwert über 50 verlangen die meisten Bundesländer jetzt einen aktuellen negativen Corona-Test, der bei Ankunft nicht älter als 48 Stunden sein darf. Diesen muss man sich auf eigene Kosten besorgen. Das Gesundheitsamt führt solche Tests nicht durch. Es kann zudem sein, dass Hotels die Gäste trotz Test ablehnen. Wir raten dazu, sich vor der Reise über die Bedingungen des jeweiligen Bundeslandes im Internet zu informieren und vorher Kontakt mit der Herberge aufzunehmen. (Gute Orientierung bietet hier auch die Webseite des ADAC). Das Bürgertelefon kann hier nicht weiterhelfen. Für beruflich Reisende gelten in den meisten Bundesländern abweichende Bedingungen. Wer sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich nach der Einreise für zwei Wochen in Quarantäne begeben. Bis September gab es andere Regeln beim Hygienekonzept. Einige Heimleitungen hatten darin Besuche sehr strikt geregelt, andere großzügiger. Nach der am Donnerstag veröffentlichten neuen Corona-Verordnung des Landes wird jetzt gefordert, dass die Heimleitungen in ihrem Hygienekonzept auch Regelungen zur Neuaufnahme und zum Besuch der Bewohner der Einrichtungen zu treffen haben. Vorgegeben ist nun, dass die Besuchsrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden dürfen. Besuch darf aber nicht empfangen werden, wenn es ein aktuelles Infektionsgeschehen gibt. Gesundheitsamtsleiterin Sandra Guhe begrüßt diese „menschliche Komponente“. Besuch sei auch förderlich für die Gesundheit. Weil es äußerst unwahrscheinlich ist, dass das erste Testergebnis unzutreffend ist. Bei Nichtinfizierten kann nur eine Ansteckung vermieden werden, wenn sie sich im Einzelzimmer aufhalten. Hier muss vor dem Hintergrund der Menschlichkeit genau abgewogen werden. Positive hingegen haben hier in ihrer Gruppe freien Bewegungsspielraum. Es droht keine weitere Gefahr. Grundsätzlich informieren wir über die Schulleitung. Oft ist nur ein Schüler betroffen. Die Kontaktpersonen schicken wir dann in Quarantäne. Bei den anderen pochen wir darauf, dass die Schule informiert. Die Bildungsreinrichtungen verfügen über alle Kontaktdaten und können schneller kommunizieren. Das hat sich so bewährt. Die bisherige Verordnung hat Veranstaltungen verschiedenster Art detailliert aufgeführt. Die neue Verordnung des Landes unterscheidet nur noch zwischen sitzenden und stehenden Veranstaltungen. Möglich ist das also bis zur einer Grenze von 500 Personen, sofern die Abstände eingehalten werden können. Die meisten Kirchen bieten unter Corona-Bedingungen Platz für eine zweistellige Besucherzahl. Dieser Punkt ist in der neuen Verordnung des Landes noch nicht enthalten. Hier sollen weitere Infos folgen.Welche Regeln gelten ab heute bei privaten Zusammenkünften und Feiern?
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