Polizei zieht E-Scooter-Fahrer (12) aus dem Verkehr
Die Beamten der Inspektion Cloppenburg/Vechta weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, welche E-Scooter im Straßenverkehr zulässig sind.
Max Meyer | 06.05.2026
Die Beamten der Inspektion Cloppenburg/Vechta weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, welche E-Scooter im Straßenverkehr zulässig sind.
Max Meyer | 06.05.2026

Symbolfoto: dpa
Einen 12-jährigen E-Scooter-Fahrer hat die Polizei am Dienstag (5. Mai) in Garrel auf der Hauptstraße aus dem Verkehr gezogen. Der Junge war mit bis zu 40 Kilometern pro Stunde (km/h) unterwegs. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs war daher erloschen. Außerdem war der Scooter nicht versichert. Er musste den Roller stehen lassen. Die Polizei brachte den 12-Jährigen zu seinen Erziehungsberechtigten. Das geht aus einer Mitteilung hervor. In diesem Zusammenhang weist die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta darauf hin, von E-Scooter-Käufen abzusehen, die für den Straßenverkehr wegen ihrer technischen Eigenschaften nicht zulassungsfähig sind. Konkret dürfen E-Scooter eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h nicht überschreiten (oder Nenndauerleistung von maximal 500 Watt / 1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen). Zudem müssen die Fahrzeuge verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen erfüllen. Damit sind in erster Linie geeignete Brems- und Lichtsysteme, aber auch Bereiche der Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit gemeint. Die Fahrzeuge müssen des Weiteren über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen und eine gültige Versicherungsplakette (2026/2027 – schwarz) vorweisen. E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden.
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