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Neuer Prozess um tödliche Messerstiche in Vechta beginnt mit Geständnis

Mit 98 Messerstichen tötet ein Mann seine frühere Freundin. Zum zweiten Mal steht er deswegen vor Gericht. Das Landgericht Osnabrück muss nun entscheiden: War es Mord oder Totschlag?

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Der Angeklagte beim ersten Prozess in Oldenburg: Das Verfahren ist nun in Osnabrück neu eröffnet worden. Archivfoto: Schuldt/dpa

Der Angeklagte beim ersten Prozess in Oldenburg: Das Verfahren ist nun in Osnabrück neu eröffnet worden. Archivfoto: Schuldt/dpa

Mit einem Geständnis des Angeklagten hat am Landgericht Osnabrück der Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau in Vechta begonnen. Der heute 31 Jahre alte Deutsche soll im Juni 2023 seine aus dem ostwestfälischen Rheda-Wiedenbrück stammende Ex-Freundin mit 98 Messerstichen in den Rücken und in die Brust getötet haben.

Die Anklage wirft ihm vor, auf sein wehrloses Opfer eingestochen zu haben, sodass die junge Frau verblutete. Die 23-Jährige habe sich von ihm trennen wollen, das habe der Angeklagte nicht ertragen. Nach der Tat habe er sich selbst umbringen wollen.

Emotionaler Ausnahmezustand

Der im nordrhein-westfälischen Kleve geborene Angeklagte räumte ein, auf seine Ex-Freundin eingestochen zu haben. Er habe auf ein harmonisches Treffen gehofft. Aber als die junge Frau gehen wollte, sei er in einen emotionalen Ausnahmezustand geraten. Er habe kreuz und quer gestochen und habe wie in einem Tunnelblick nur auf ihr Gesicht geachtet. 

Nach der Tat habe er in der Wohnung einen Grill angezündet, weil er sich mit einer Kohlenmonoxidvergiftung habe umbringen wollen. Schließlich habe er aber doch die Wohnung verlassen und die Polizei verständigt.

Erstes Urteil war fehlerhaft

Der Angeklagte war bereits im Januar vergangenen Jahres vom Landgericht Oldenburg wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt worden. Auf die Revisionen des Angeklagten und der Nebenklägerinnen stellte der Bundesgerichtshof fest, dass das Landgericht das Mordmerkmal der Heimtücke nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen habe. Der Fall wurde ans Landgericht Osnabrück übergeben.

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